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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Umlage 2 bei Einmalzahlung

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Christiane Nettler
Verfasst am 19.09.2012 um 12:31 Uhr
Hallo, gerade bin ich drauf gestoßen worden, daß bei Einmalzahlungen normalerweise keine U2 berechnet wird. Macht Lohnfix bei mir aber.... und nun such' ich immer nach einem Schalterchen, um das umzustellen... Hat jemand einen Tip??? Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler
Christiane Nettler
Verfasst am 19.09.2012 um 12:45 Uhr

Ogott, alles zurück - natürlich rechnet Lohnfix korrekt ab und die Einmalzahlung NICHT mit! Alles richtig!

Aber ich habe jetzt einen besonderen Fall, in dem die Einmalzahlung DOCH mit in die U 2 muß (Auszahlung einer größeren Überstundensammlung ist pflichtig, sagt mir die SV-Prüferin). Das ist zumindest nicht einstellbar. Vielleicht könnte man eine 2.Version "Einmalzahlung" einführen bei den Lohnarten? MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 19.09.2012 um 14:03 Uhr

Guten Tag Frau Nettler,

ein schönes Problem: zwei Regelungen widersprechen einander.

Einerseits sollen Sie die nachträgliche Urlaubsabgeltung als Einmalzahlung abrechnen. Damit wird sichergestellt, dass die Abgeltung nicht wegen Überschreitens der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei bleibt.
Anderseits soll die nachträgliche Urlaubsabgeltung umlagenpflichtig abgerechnet werden. Das ist bei Einmalzahlungen grundsätzlich nicht der Fall.

Lösung: a) Sie wählen den ersten Weg der Einmalzahlung, weil eine beitragsfreie Abrechnung eines Teils der Abgeltung schwerer wiegen würde als die nicht-berechnete Umlage.
b) Sie sagen der Prüferin, dass Ihre Abrechnung den Vorgaben für Einmalzahlungen im Rahmen der Zertifizierung entspricht. Diese kennt keine dritte Lohnart 'Einmalzahlung mit Umlage'.
Der vernünftige Prüfer wird das an dieser Stelle erkennen und den Fall 'nicht so eng sehen'. Der nicht-verständnisvolle Prüfer wird auf dem Standpunkt bestehen: 'die Welt hat perfekt zu sein mit Ausnahme der Vorschriften, und koste es die Welt'.

Falls das letztere gewünscht wird, geben wir den Fall an unseren Berater von der ITSG weiter, dieser kann sich an den GKV-Spitzenverband wenden, daraufhin können Beratungen auf Bundesebene stattfinden, die zu dem Ergebnis einer Erweiterung der Grundsätze ordnungsgemäßer Abrechnung von nachträglicher Urlaubsabgeltung führen können. Fall geklärt, die Softwarehersteller erweitern ihre Programme um eine Lohnart und die Welt ist wieder ein Stückchen 'besser' und komplexer geworden (Möglichkeit der Fehlaktivierung der neuen Lohnart, weil der Hintergrund sich nur wenigen erschließen wird).

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 19.09.2012 um 14:20 Uhr

Hallo Herr Bohnen,

danke für die schnelle Antwort. Ich überlege noch, ob ich das mündlich an die Prüferin weitergebe oder ausdrucke...:-) Ich melde mich wieder!

MfG Christiane Nettler