Guten Tag Frau Kawaters,
zusammengefasste Antwort:
nach Ergänzung um das Konto 'Geschäftsführer' ist die Buchungsliste für die E-Bilanz da.
ausführliche Antwort:
(1) Beim ersten Aufruf der Buchungsliste wird die Soll-Seite der Löhne aufgeteilt angezeigt in die beiden Konten, die vom HGB gefordert sind: 'Löhne und Gehälter' sowie 'soziale Abgaben Arbeitgeber' (im SKR 03: '4100' und '4130'). Die minimalistische HGB-Form war (ist) die zweckmäßigste.
(2) Betriebliche Anforderungen können eine Aufteilung der beiden Positionen erfordern in Abteilungen. Dieser Bericht 'Abteilungen' kann im Menü der Anzeige Buchungsliste aufgerufen werden. Die beiden Sollpositionen aus (1) sind darin entsprechend aufgeteilt. Die Lohnkosten eines Mitarbeiters können hierbei über 'Kostenstellen' auf mehrere Abteilungen verteilt sein.
(3) Mit dem Schalter 'Lohnkosten aufteilen' im Kopf der Buchungsliste werden zur Position 'Löhne und Gehälter' vier weitere Positionen angezeigt, darunter Minijobs (4195).
(4) Von (3) bis zur Aufteilung für die E-Bilanz ist nur noch ein Konto Geschäftsführergehalt in der Buchungsliste auszuweisen (SKR 03: 4127). Das ginge schon jetzt mittels der Abteilungen in (2) bei einer Abteilung ‚Geschäftsführer‘.
Um eine direkte Aufnahme in die Buchungsliste zu ermöglichen, können Sie ab 2013 durch ein zusätzliches Kennzeichen in den Stammdaten, das in das Lohnkonto übernommen wird, Personen für das Fibu-Konto 'Geschäftsführer' markieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen