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Nils Petersen |
Verfasst am
22.05.2006 um 08:55 Uhr
Guten Morgen, herzlichen Glückwunsch zur vorläufigen Zertifizierung. Wir sind glücklich und hochzufrieden mit dem Programm.
Ein Problem plagt uns aber:
Eine Mitarbeiterin ist im berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert und zahlt ihren Gesamtbeitrag monatlich selbst dorthin. Wir haben daher, wie in der Hilfedatei beschrieben, dies so entsprechend eingetragen (1011 und Kennzeichnung "Versorgungswerk"). Die Mitarbeiterin muß satzungsgemäß monatlich immer einen gleichbleibenden Beitrag an das Versorgungswerk zahlen, der einmal jährlich aufgrund des Durchschnittseinkommens festgelegt wird (und einmal jährlich dann rückwirkend korrigiert wird, falls das jährliche Durchschnittseinkommen vom Vorjahr abweicht).
Der Verdienst der Mitarbeiterin schwankt aber monatlich, so daß LOHNFIX den Arbeitgeberanteil zum Versorgungswerk monatlich ebenso unterschiedlich ausrechnet und zur Überweisung bereitstellt. In Monaten mit geringerem Verdienst wird somit ein geringerer Arbeitgeberanteil ausgewiesen. Dies beanstandet die Mitarbeiterin, die den ihr gesetzlich zustehenden Arbeitgeberanteil (die Hälfte des von ihr geschuldeten Versorgungswerkbeitrags) haben möchte.
Gibt es eine Möglichkeit, den Arbeitgeberanteil zum Versorgungswerk auf einen monatlich festen Betrag einzustellen, gleichgültig welchen Verdienst die Mitarbeiterin diesem Monat hat? Welche andere Möglichkeit gibt es, der Mitarbeiterin bei unterschiedlichen Monatsverdiensten den monatlich gleichbleibenden Arbeitgeberanteil auszuweisen, zu verbuchen und auszuzahlen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße aus Bautzen.
Nils Petersen
Tzschirnerstraße 13
D-02625 Bautzen
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Entwicklung |
Verfasst am
22.05.2006 um 12:48 Uhr
Guten Tag Herr Petersen,
es zeigt sich immer wieder, dass alle Varianten von Berechnungen, die sich Kassen ausdenken können, irgendwo vorkommen. In diesem Fall gebe ich zu bedenken:
Grund für eine Beanstandung liegt tatsächlich nicht vor. Arbeitgeber sind verpflichtet, den AG-Beitrag zu zahlen, der sonst an die gesetzliche SV zu zahlen wäre. Dies geht nur über die Multiplikation des SV-Satzes mit dem tatsächlichen Lohn. Alles andere liefe auf spätere Korrekturen der provisorischen Zahlungen hinaus - ohne einen Grund, denn der Lohn als Basis der Berechnung ist ja bekannt.
Wir leben in einer Zeit, in der die Rechte der Mitarbeiter bzw. mehr noch ihrer Sozialversicherungen zum Maßstab aller Dinge geworden sind. Arbeitgebern kommt nur mehr eine dienende Funktion zu (mitunter wollen sie keine Diener mehr sein und werfen das Handtuch, sie geben keine Arbeit mehr - dürfen sie das überhaupt?).
Ich möchte Sie ermutigen, dem Wunsch nach dieser Gefälligkeit gegenüber dem Versorgungswerk nicht zu entsprechen. Vielmehr möge sich die Mitarbeiterin die Frage stellen, welches Verlangen sie da an ihren Arbeitgeber stellt. Will sie, dass die Beiträge auf einer fiktiven Basis berechnet und später storniert werden? Ist sie nicht selbst in der Lage, den monatlichen Ausgleich auf einen Durchschnittswert zu leisten (es geht um einige 10 Euros, die sich im Durchschnitt aufheben). Im ürbrigen hege ich Zweifel, dass das Versorgungswerk den Durchschnittswert als einzige Berechnungsgröße kennt, lasse mich aber gerne aufklären.
Falls Sie der Empfehlung nicht folgen wollen, könnten Sie mit wechselnden Vorschüssen oder Abzügen (Lohnart 'Bezug oder Abzug vom Nettolohn') arbeiten. Die Berechnung des AG-Anteils aus dem laufenden Lohn ist jedenfalls unumgänglich.
Sorry, wenn ich in der Beantwortung dieser interessanten Kassenvariante etwas weiter ausgeholt habe (diese Stilblüten sollten gesammelt werden), ich wünsche gutes Gelingen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
LohnFix-Entwicklung
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Nils Petersen |
Verfasst am
22.05.2006 um 18:46 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
Sie haben ja so Recht und vielen Dank für den Zuspruch, der mir Mut machen soll und mich tatsächlich auf den rechten Weg gebracht hat.
Ihr Rat ist immer Gold wert!
Viele Grüße
Nils Petersen
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Maren Thiel |
Verfasst am
29.05.2006 um 09:51 Uhr
Wie kann ich in Lohnfix Betriebsrenten für ehemalige Mitarbeiter erstellen(Versorgungsbezüge)??
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Entwicklung |
Verfasst am
29.05.2006 um 10:25 Uhr
Guten Morgen Frau Thiel,
mit Versorgungswerk im vorstehenden Beitrag ist die berufsständische Rentenversicherung (z.B. Ärzte, Anwälte) gemeint. Für die Versorgungsbezüge aus einer Firma bieten wir bedingt durch die übergroße Komplexität des Ablaufs keine Lohnart an.
Mit freundl. Grüßen
U Bohnen
SEYFRIED INFORMATIK
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