Verfasst am
12.02.2013 um 11:08 Uhr
Guten Tag in der Firma Visselmed,
Sozialversicherung und Finanzamt behandeln eine Umstellung verschieden: 1. Finanzamt: Vortragswerte fließen in die LStBescheinigung ein. 2. Sozialversicherung: Abmeldung aus dem alten Programm und Anmeldung aus dem neuen Programm mit dem Monat der Umstellung. Die Vorgehensweise 2 ist seitens der SV vorgeschrieben Und dieses würde viel Arbeit sparen (keine Vortragswerte), jedoch werden die Vortragswerte dennoch gebraucht um eine Einmalzahlung etwa im November aus den kumulierten Werten zu errechnen.
Das Vorgehen gemäß 1 und 2 wird mit Neukunden in der Erstkundenberatung besprochen, das Thema bedarf der Beratung. Auch die langjährigen Kunden bitten wir nicht zu zögern, in Fällen von Umstellung uns zu kontaktieren.
In den Fällen, in denen es anders gelaufen ist, sollte über Support der Weg zum Ziel gefunden werden. Auch das sollte möglich sein, das Vorgehen hängt aber von den im jeweiligen Fall vorliegenden Parametern ab. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |