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Büroservice Kawaters |
Verfasst am
21.02.2013 um 15:15 Uhr
Ich wollte grade sie Lohnabrechnung Februar füe einen meiner Mandanten machen. Hier ist seit 2003 eine Aushilfe beschäftigt. Diese ist ja ein Altfall, und somit erst einmal nicht RV-Pflichtig. Um Abrechnen zu können werde ich hier aber nun aufgefordert das Datum der Befreiung zu hinterlegen. Handelt es sich hier um einen Programmfehler, oder bin ich nur nicht auf dem Laufenden? MfG Tanja Kawaters
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Christiane Nettler |
Verfasst am
22.02.2013 um 11:29 Uhr
Hallo Frau Kawaters,
die Altfälle dürfen aber nicht über 400,- kommen.
Wenn dies doch geschieht, sind sie kein "Altfall" mehr und es kommt die RV-Pflicht, bzw. Meldung. Kann eigentlich nur so sein, oder irre ich?
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
25.02.2013 um 15:40 Uhr
Danke für diesen Hinweis Frau Nettler. Da wir nichts anderes lesen, sieht das die Fragestellerin bestimmt auch so ...
(wobei 400 Euro Kräfte bezeichnet werden als geringfg. Beschäftigte. "Aushilfen" sind in PersGruppe 110, SV-Schlüssel '0000' und von RV-Pflicht nicht betroffen).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
26.02.2013 um 15:18 Uhr
Hmmmmja, das wird manchmal nicht so ganz auseinander gehalten - übrigens auch in Buchungsliste 2 nicht... Da gibt es nur "Aushilfslöhne" . Wäre gut , wenn das gelegentlich bereinigt würde. (Ich baue mir daraus immer meine eigene Buchungsliste per Export.) Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Büroservice Kawaters |
Verfasst am
04.03.2013 um 08:16 Uhr
Vielen Dank für die Antworten.
Habe leider erst grade die Mail erhalten, dass Antworten verfasst wurden.
Ja, es ist ein "Altfall" der 430 Euro verdient hat. Habe den Antrag auf Befreiung nun ausfüllen lassen. Vielen Dank.
MfG
Tanja Kawaters
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