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Stefan Prüfer |
Verfasst am
20.04.2013 um 17:07 Uhr
"Monatsliste abholen"
Bedeutet dies für mich, dass ich die Gehaltsabrechnung nicht mehr wie bisher in einem Rutsch durchziehen kann sondern immer 2 Tage vorher erst die Änderungsliste anfordern muss? |
Christiane Nettler |
Verfasst am
22.04.2013 um 16:26 Uhr
Hallo, darüber sinniere ich auch schon nach....(übrigens kommen Sie mit "2 Tage vorher" nicht unbedingt aus). Ich erstelle auch die Gehaltsabrechnungen circa am 20., damit sie Ende des Monats überwiesen werden. Was ist, wenn danach Änderungen für den Monat kommen? Nun passiert nix, solange man die gebuchte Abrechnung nicht wieder aufmacht. Geht aber nicht, da ich nach Monatsablauf noch die genommenen Urlaubstage eintrage und anzeige. Der ELStAM-Prozess ist irgendwie noch ganz schön holprig. Mit freundlichen Grüßen  Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
23.04.2013 um 13:26 Uhr
zunächst aus den Erläuterungen: Im Anschluss an den Eintritt in das Verfahren wird die Änderungsliste monatlich angefordert. Der Inhalt der Änderungsliste wird dann in aller Regel lauten: ‚keine Änderung‘. Oder die Änderung der StKl, der Zahl der Kinderfreibeträge oder eines Freibetrags wird mit Gültig-Ab-Datum und SteuerIDNr zurückgemeldet. ------------------- Das Anfordern und Abholen einer Änderungsliste vor dem ersten eines Monats führt nicht zu neuen Daten. Die Finanzämter erneuern ihre Steuermerkmale durch einen maschinellen Abgleich mit den Informationen bei den Meldebehörden. In der Nacht oder den ersten Stunden des 1. eines Monats werden die Informationen über die Steuermerkmale zum Abholen durch den AG bereit gestellt. Diese können im Laufe eines Monats zu einem beliebigen Zeitpunkt abgeholt werden. Wenn die Informationen einmal oder zweimal nicht abgeholt wurden, dann ist das einzige Risiko, dass der Arbeitgeber die Information über eine Änderung verspätet erhält und die Vormonate ab dem Gültigab-Datum stornieren und neu abrechnen muss.
Die Anforderung einer monatlichen Abholung von Steuermerkmalen ist neu, eine Zusatzaufgabe für Arbeitgeber und die eingesetzte Software. Mit ELStAM-Start ab 1.1.2013 sind wir / die Arbeitgeber früh dabei, was sich allerdings erst im nachhinein heraugestellt hat. Bislang hat bundesweit nur 1 von 3 Arbeitgebern ELStAM aktiviert und das Finanzamt ist es zufrieden. Das war noch im Frühherbst letzten Jahres ganz anders angekündigt worden: Erst hieß es "Start im Januar verpflichtend", dann "Verschiebung des Beginns auf eine Zeit nach Januar nur als Ausnahme möglich", jetzt ist es die Regel und die Firmen mit späterem Beginn als Januar werden für ihr Abwarten von der Verwaltung gelobt ... was soll man dazu noch sagen?
Kurz und gut: die Anmeldungen per LohnFix sind mit großer Quote normal verlaufen. Geschätzt über 95%. Bei dem Rest liegen einerseits unerwartete Rückmeldungen von Merkmalen vor, die mit dem Finanzamt zu klären sind. Programmseitig sind ebenfalls Fälle auf Schwierigkeiten gestossen: Stichworte sind: doppelter Personalfall = SteuerID zweimal vorhanden, sowie doppelte Anmeldung, die nicht vorkommen sollten. Mit diesen Fällen müssen wir uns nun auseinandersetzen. In jedem Fall können die manuell hinterlegten Merkmale noch verwendet werden. ------------------- Wie die Änderungslisten auf Dauer behandelt werden, d.h. können diese einfacher angestossen und abgeholt werden, ist eine Frage des Fortgangs in der Zukunft. Dass die Software im ersten Anlauf das Verfahren nicht nur technisch richtig bearbeitet, sondern auch das ablauftechnische Optimum getroffen hätte, war nicht unsere Erwartung. Wenn der Spielraum besteht, wird die Optimierung des Ablaufs angegangen. Der Stolperstein ELStAM wird dabei nicht ganz aus dem Weg zu räumen sein.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
23.04.2013 um 14:26 Uhr
Hallo Herr Bohnen, dass die Finanzämter nicht böse sind über den verzögerten Einstieg in das Verfahren ist klar  - bei denen hakt es doch auch noch gewaltig!  Dass wir mit Lohnfix  so früh einsteigen konnten, finde ich schon toll. Aber Ihre Antwort trifft noch nicht das Problem: Wie gehen wir um mit steuerlichen Änderungen, die NACH der Lohnabrechnung erst abgeholt wurden - wenn's ganz schlecht läuft, erst nach Austritt des MA? Jedes Mal die ELStAM für diesen Monat abschalten und im nächsten Monat korrigieren? Grmpf!!!! Da ist für mich der entscheidende Konstruktionsfehler dieser Monatsabfrage: Die Daten erhält man zu spät. Übrigens, einmal monatlich die Listen abzuholen, ist wirklich kein Problem - das sind zwei Klicks. Ich fände es aber sinnvoll, die ELStAM-Abmeldung mit der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung zu kombinieren, da läuft zur Zeit die Arbeit wirklich doppelt ab. Mit freundlichen Grüßen  - Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
23.04.2013 um 16:05 Uhr
Hallo,
nach Rücksprachen mit unserem ELStAM-Bearbeiter, Herrn Pfenning und dem ELStAM-Beauftragten der Finanzverwaltung ist die Antwort geändert und im nachfolgenden Text beschrieben. U. Bohnen |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
24.04.2013 um 10:37 Uhr
Nachtrag/Text neu, nach Rücksprache mit Herrn Pfenning und dem ELStAM-Software-Beauftragten:
Die ELStAM-Daten werden vom FinAmt ab dem letzten Tag eines Monats 20 Uhr hochgeladen. Das kann bis zu 5 Tagen dauern. Ab dem 5. eines Monats sollten die ELStAM-Werte abgerufen werden können und verändern sich dann im gesamten Restmonat i.d.R. nicht mehr. Eine neue Änderungsliste im Monat tritt nur ein bei An-, Ab- oder Ummeldung, die im Laufe eines Monats erfolgen kann (Eintritt oder Austritt im Monat). In den (Monatsanfangs-)Tagen, in denen die ELStAM-Daten noch nicht bereitstehen, gibt der Elster-Server die Meldung zurück: 'Ihre Anfrage wird bearbeitet, es wurden 0 Elemente gefunden'.
Das Finanzamt zählt die Änderungslisten mit den Ziffern 1 bis 12 durch. Die im April abgeholte Änderungsliste hat dabei die Zifffer '3'. In der Liste '3' sind alle Informationen berücksichtigt sind, die dem Finanzamt Ende März vorliegen. Diese Liste '3' ist die für die Abrechnungen im April gültige Liste. Sie ist spätestens ab 6. April abrufbar, wobei die Listen, die Änderungen enthalten, vom Finanzamt als erstes bereitgestellt werden. Die neue Liste '4', die für die Abrechnungen im Mai gilt, wird es erst ab den 3. Mai geben (plus / minus zwei Tage, das wird auch von Feiertagen abhängig sein).
Als Gültig-Ab-Datum in den Änderungslisten ist alles möglich (Datum in der Vergangenheit oder in der Zukunft) . Es kann davon abhängen, wie das jeweilige Finanzamt den Sachverhalt sieht oder der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Finanzamt die Gültigkeit der Eintragung wünscht.
Bei einem Gültig-Ab-Datum in der Vergangenheit oder bei einem untermonatlichen Gültig-Ab-Datum (auch das wird vorkommen), wird zu differenzieren sein:
Fall 1: Änderung der Steuerklasse Hier ist die Entscheidung der Abrechnungsstelle: Geltung ab Beginn des Monats, in dem die Steuerklasse erstmalig gültig wird. Ein Storno und Neuabrechnung vergangener Monate ist durchzuführen. Änderung des Merkmals im Monat: Abrechnungen mit zwei Steuerklassen im gleichen Monat müssen nicht durchgeführt werden. Nur bei Abrechnung von Tageslöhnern würde so verfahren.
Fall 2: Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge Abrechnung mit dem 1. des folgenden Monats. Da die Steuerdifferenz nur gering ist (i.d.R. im Gegensatz zum Fall 1), ist Stornierung vergangener Monate nicht zwingend.
Weitere Fälle können analog beurteilt werden. Neu ist, dass die Anwendung / Wirksamkeit der Lohnsteuermerkmale in der Vergangenheit allein dem Arbeitgeber oblag und nun durch die Software zumindest vorbereitet wird / vorzuschlagen ist. Eine entsprechende "Intelligenz" ist in LohnFix demnach noch einzubauen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
24.04.2013 um 11:39 Uhr
Danke Herr Bohnen! Das macht die Sachlage doch ein bißchen klarer. Ich bin gespannt, was uns da noch für seltsame Fälle unterkommen werden. Uns allen einen sonnigen Tag!    Christiane Nettler |
holthaus |
Verfasst am
24.04.2013 um 12:59 Uhr
Hallo Forum, im AN Stamm erscheinen ELSTAM Steuermerkmale unter Historie. Wo verbirgt sich denn die Liste 4 von der hier die Rede ist? Übersehe ich da irgendwas? Aus Berlin,mfG Holthaus |
Pfenning |
Verfasst am
25.04.2013 um 00:22 Uhr
Hallo Herr Holthaus, die Monatsliste selbst kann man anschauen unter "Berichte1 / ELStAM / ELStAM-Tabellen", eine Zeile mit Monatsliste markieren, auf den Schalter "Rückmeld. Auswerten" klicken. Bei der Anzeige von ELSTAM Steuermerkmale unter Historie kann der Verweis auf eine Monatsliste indirekt kommen. Z.B. Sie haben bei der Anmeldung von einem MA zum 01.01.2013 die ELSTAM Steuermerkmale zurück bekommen. Bei der Abholung am Anfang März der Monatsliste haben Sie die Liste für dem Vormonat bekommen und dort standen für diesen MA geänderte ELSTAM Steuermerkmale mit Gültigkeit ab 01.02.2013. In diesen Fall hat man bei der Anzeige von Historie drei Spalten. In der linken Spalte (Letzter Datensatz) stehen die Daten mit Gültigkeit ab 01.02.2013, in der mittleren Spalte (Vorletzter Datensatz) - mit Gültigkeit ab 01.01.2013 und der rechten Spalte – Parameter aus Stammdaten. In der Zeile "Typ des Datensatzes" steht in der mittleren Spalte Text "Anmeldebestätigung" und in der ersten Spalte ein Text "Monatsliste 02/2013". Mit freundlichen Grüßen
V. Pfenning |
HOLTHAUS |
Verfasst am
25.04.2013 um 18:09 Uhr
Hallo Herr Pfenning, Ihre Antwort war verständlich und ausführlich.Danke.Jetzt kann ich mit ELSTAM loslegen. MfG F.Holthaus |
Ernst Röhrig |
Verfasst am
10.05.2013 um 12:09 Uhr
Hallo liebe/s LohnFix-Team/Mitleser,
in dem Zusammenhang (Auswertung ELStAM Daten über "Berichte1 / ELStAM / ELStAM-Tabellen") eine Frage:
Bei der Auswertung der Rückmeldungen zu einer Monatsliste kann ich den Mitarbeiter nur über die angegebene Steuer-ID herausfinden. Dies kann auf die Dauer ein wenig lästig werden. Gibt es eine Möglichkeit, hier einen direkten Rückschluss auf den Namen des Mitarbeiters einzubauen?
Noch etwas:
Bei Abruf der letzten Monatsliste war eine Rückmeldung, dass die Lohnsteuerklasse eines Mitarbeiters rückwirkend ab April von IV in VI abgeändert wurde.
Die Nachfrage ergab, das der MA einen Zweitjob hat, desse Arbeitgeber zwar nach uns die ELStAM-Anmeldung vollzogen hat, aber trotzdem als Hauptarbeitgeber eingetragen war, sozusagen eine "feindliche Ãœbername".
Frage 1: Welchen Schalter legt man um, damit wir eindeutig als "Hauptarbeitgeber" für eine MA angemeldet sind?
Frage 2: In dem speziellen Fall wurde vom AG mit dem Finanzamt abgeklärt, dass wir weiter als Hauptarbeitgeber (und damit LStKlasse IV) geführt werden. Erfahre ich diese Änderung durch erneuten Abruf der Monatliste vor Ende des laufenden Monats, oder kann ich die Änderungen der aktuellen Liste ignorieren, den Mai manuell auf StKl IV stellen und den Abruf im der Monatsliste im Juni abwarten.
Im Großen und Ganzen muss ich aber sagen, dass der Abruf und die Verarbeitung der Anmeldungen bislang erstaunlich problemlos verlaufen ist.
Liebe Grüße aus dem Westerwald
Ernst Röhrig |
Ernst Röhrig |
Verfasst am
10.05.2013 um 12:11 Uhr
Sorry , ich hatte eigentlich Zeilenumbrüche eingegeben, scheint so nicht angekommen zu sein :-( |
Christiane Nettler |
Verfasst am
10.05.2013 um 13:34 Uhr
Hallo Herr Röhrig, auf die Antworten bin ich jetzt auch gespannt! Mir wurde vom Finanzamt mal die Auskunft gegeben, dass immer der letzte meldende Arbeitgeber automatisch zum "Hauptarbeitgeber" wird. Da wäre es sinnvoll, einen Schalter zur Einordnung Haupt-/Nebenjob einzubauen. Aber der Merkmals-Auftrag müßte ja vom FA kommen, oder? Zur Auffindung der MA in den ELStAM-Listen: Ja, da ist ein dringender Bedarf, neue Ordnungs- und Sortierkriterien einzuführen!!!!! (Ich denke mit Grausen an die zusätzlichen 100 Aushilfen im Sommer) Und dann die ELStAM-Listen-Fenster!!! Ich liege Herrn Pfenning schon seit Beginn in den Ohren, dass Schrift und Fenster GRÖSSER sein müssen. Ich überlege wirklich, mir eine Lupe zu besorgen.... Die Möglichkeit eines Listenausdrucks wäre auch schon eine große Hilfe! Schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen - Christiane Nettler |
Pfenning |
Verfasst am
10.05.2013 um 16:41 Uhr
Hallo Herr Röhrig, die Option "Haupt-" bzw "Nebenbeschäftigung" wird bei jeder EstAM-Anmeldung mitgegeben. Dafür gibt es kein speziellen Schalter und in LohnFix wird diese Frage so geregelt, daß falls bei Stammdaten die Steuerklasse auf "6" gesetzt ist, dann wird die Option auf "Nebenbeschäftigung",sonst auf "Hauptbeschäftigung" gesetzt. In Zukunft ist es geplant für die Einstellung der Option "Nebenbeschäftigung" noch das Feld "Fallkonstellationen" von der Seite "Betrieb" / "Mehrbeschäftigung" benutzen. Es ist richtig, daß falls die erste ELStAM-Anmedung beim Finanz als "Hauptbeschäftiging" angemeldet wurde und dann kommt eine Anmeldung von einem anderen Arbeitgeber auch mit der Option "Hauptbeschäftigung", dann wird beim Finanzamt die letzte Beschäftigung als "Hauptbeschäftigung" interpretiert und die Beschäftigung beim altem Arbeitgeber wird automatisch auf "Nebenbeschäftigung" gesetzt. Falls es sollte umgekehrt sein, dann kann man bei der Abrechnung über die eingebaute Option die ELStAM-Datem ignorieren und die Abrechnung mit Merkmalen aus Stammdaten durchführen. Aber später sollte bei der Firma, wo mit der falschen Option (hier bei der zweiten Firma als Hauptbeschäftigung) angemeldet wurde eine Abmeldung und neue Anmeldung mit der richtigen Option (Nebenbeschäftigung) durchgeführt werden. Was betrifft die Anzeige der Rückmeldung von Monatsliste, hier werden wirklich nur die Daten aus der Rückmeldung angezeigt und dort hat man keine Namen. Mit der Zeit wird die Anzeige erweitert. An Frau Nettler : Die neue Sortierung ist ja bereits schon eingebaut.
Was betrifft größere Schrift, es geht nur falls man auf einige Spalten verzichtet.
Zum Ausdruck kam auch noch nicht dazu. Mit freundlichen Grüßen V. Pffening |
Christiane Nettler |
Verfasst am
13.05.2013 um 11:12 Uhr
An Frau Nettler : Die neue Sortierung ist ja bereits schon eingebaut. Achja, ich sollte updaten, bevor ich meckere!!!  Danke, die neue Ordnung hilft doch sehr. Zur Unterscheidung Haupt/Nebenjob - Steuerklasse: Da bin ich im Moment auch noch etwas ratlos. Folgender Fall: neuer MA legt nur eine Steuer-ID vor. Sicherheitshalber melde ich ihn mit Klasse 6 an (so empfohlen) in der Hoffnung, man erhält vom FA die mögliche "freie" Steuerklasse 1-4 zurückgemeldet. Ist aber nicht so. Mir fehlen da wirklich Zusatzinformationen wie: "2. Nebenjob, Hauptarbeitsverhältnis vorhanden" o.ä. Dies nur mal als Anregung für Verbesserungsvorschläge an ELStAM. Einen schönen Wochenbeginn!!! Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Pfenning |
Verfasst am
13.05.2013 um 12:50 Uhr
Hallo Frau Nettler,
in Ihrem Fall wurde an Finanzamt eine Anmeldung mit der Option „Nebenbeschäftigung“ gesendet.
Bei so einer Anmeldung bekommt man bestimmt die Steuerklasse 6 zurück.
Ich sehe keine Möglichkeit an Finanzamt ein Frage zu stellen, ob es „freie“ Steuerklassen 1-5 gibt.
Bei einer Anmeldung als „Nebenbeschäftigung“ bekommt man die Steuerklasse 6 zurück,
egal ob noch andere Beschäftigungen beim Finanzamt angemeldet waren.
Bei einer Anmeldung als „Hauptbeschäftigung“ bekommt man eine Steuerklasse von 1 bis 5 zurück.
Und wenn beim Finanzamt schon früher eine Hauptbeschäftigung angemeldet war, dann
wird die frühere Beschäftigung automatisch auf „Nebenbeschäftigung“ gesetzt,
d.h. für die bisherige Beschäftigung wird mit der nächsten Monatsliste die
Steuerklasse 6 zurück geliefert.
Mit frendlichen Grüßen
V. Pfenning
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Christiane Nettler |
Verfasst am
13.05.2013 um 14:01 Uhr
Hallo Herr Pfenning, danke für die Auskunft. Wie ist das bei Anmeldungen von Minijobbern? Werden die automatisch als "Nebenbeschäftigung" gemeldet? Sind bei uns fast immer Schüler und Studenten, die den Minijob als "Hauptjob" machen. Ist das alles vertrackt!!!!! Meines Erachtens fehlt da wirklich noch ein Kommunikationkanal zum Finanzamt. Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Pfenning |
Verfasst am
13.05.2013 um 14:17 Uhr
Hallo Faru Nettler, üblicherweise werden bei Pauch.Besteuerung mit 2 % die Minijobbern überhaupt nicht angemeldet Bei Schülern und Studenten , wo sich der Arbeitgeber diese 2 % Steuer ersparen kann, wird die Beschäftigung als Hauptbeschäftigung angemeldet (falls es wirklich nur die einzige Beschäftigung ist). Mit freundlichen Grüßen V. Pfenning |
Max Ganal |
Verfasst am
01.07.2013 um 16:10 Uhr
Hallo Frau Nettler,
beginne diesen Monat ebenfalls mit ELSTAM. Habe mich deshalb mit dem Thema auch über das Lohnfix-Forum schlau gemacht und bin dabei auf Ihren Beitrag gestoßen. Wenn ich nicht schon zu spät bin, möchte ich gerne auch noch meinen Senf dazu geben:
Bezüglich der Haupt-, Nebenbeschäftigung: Der Arbeitnehmer muß bei Eintritt die Art der Beschäftigung mitteilen (§ 39e Absatz3 Satz 1ESTG aus "ELSTAM – Information für Arbeitgeber" unter https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php ).
Habe deshalb im Personalfragebogen die Auswahl: Hauptarbeitsverhältnis, Nebenarbeitsverhältnis, gerinfüg.Beschäftigung oder kurzfristige Beschäftigung zum Ankreuzen zur Auswahl gestellt. Desweiteren muß der Arbeitnehmer angeben, ob weitere Beschäftigungsverhältnisse (mit Namensnennung) bestehen (auch wichtig bei gerinfügig Entlohnten mit oder ohne Befreiungsmöglichkeit in der Rentenversicherung).
Würde mich freuen, wenn ich Ihnen hiemit helfen konnte. Gerne stelle ich Ihnen auch meinen Personalfragebogen zur Verfügung.
Bedanken möchte ich mich bei allen Lohnfixanwendern und natürlich dem Lohnfix-Team die mir bis heute den Weg zur ELSTAM-Einführung geebnet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Max Ganal |
Christiane Nettler |
Verfasst am
04.07.2013 um 11:18 Uhr
Hallo Herr Ganal,
danke für Ihr Angebot. Aber nein, der Personalbogen ist schon entsprechend gestaltet. Mich interessierte mehr der technische Ablauf + Inhalt der Elstam-Meldungen. Und ich habe das Problem, dass man andere Arbeitgeber aus der Klasse 1 "kickt", ohne es selbst zu bemerken. Und dass man keine Rückmeldung erhält, wenn die Klasse 1 frei ist, wenn man Kl.6 meldet.... Sind alles so Fälle, die ich mit meinen Schülern und Studenten erlebe, die manchmal keine Ahnung haben, was sie da in den Perso-Bogen schreiben....
Viele Grüße aus dem endlich sonnigen Hannover!
Christiane Nettler |
Christiane Nettler |
Verfasst am
08.01.2014 um 16:19 Uhr
Hallo,
falls noch jemand fingertrommelnd auf die Rückmeldung der gesendeten Elstamdaten + Monatsliste Dezember wartet - man hat technische Probleme, die man bis zum Wochenende zu lösen hofft....
Eine Mitteilung hierüber gibt es irgendwo auf den Elster-Seiten, aber leider nicht da, wo ich üblicherweise nachschaue: unter Elster-Server-Verfügbarkeit.
Die übermorgen fällige Lohnsteueranmeldung mit eventuell falschen Steuer-Daten - ist ja nicht das Problem der Finanzämter.
Bislang war die die ganze Elstam-Nummer eine Katastrophe - ich will die alte Pappkarte zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler |
LohnFix |
Verfasst am
10.01.2014 um 12:29 Uhr
Nachricht von ELStAM an Softwarehersteller:
Probleme Auslieferung Monatsliste
Sehr geehrte Damen und Herren, Auf Grund technischer Probleme kann zur Zeit nicht garantiert werden, dass die Auslieferung der Monatslisten für Dezember bis Mittwoch den 08.01.2014 24:00 vollständig erfolgt ist. Hiervon betroffen sind auch An-, Ab- oder Ummeldungen die seit dem 01.01.2014 bei uns eingegangen sind. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Bereitstellung der Daten noch die gesamte KW 02/2014 andauern wird. Wir bitten bis Montag den 13.01.2014 von entsprechenden Supportanfragen abzusehen. --------------------------------------------------------------- Soweit zur Info an alle, die momentan Daten senden oder abholen wollen. |
Ernst Röhrig |
Verfasst am
14.01.2014 um 09:12 Uhr
Guten Morgen liebe Mitleser,
Elstam An- und Abmeldungen sind durch und auch bestätigt, was mir noch fehlt, ist die Monatsliste vom Dezember/Januar. Gehts anderen auch so?
Liebe Grüße Ernst Röhrig |
LohnFix-Team |
Verfasst am
14.01.2014 um 09:19 Uhr
Guten Morgen Herr Röhrig,
wie bereits im vorigen Beitrag erwähnt, sind hier auch die Monatslisten von betroffen.
Nachricht von ELStAM an Softwarehersteller:
Probleme Auslieferung Monatsliste
Sehr geehrte Damen und Herren, Auf Grund technischer Probleme kann zur Zeit nicht garantiert werden, dass die Auslieferung der Monatslisten für Dezember bis Mittwoch den 08.01.2014 24:00 vollständig erfolgt ist
Bisher können die Listen immer noch nicht abgeholt werden. Sobald wir eine Rückmeldung von ELSTAM haben, wann die Daten wieder laufen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team
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Christiane Nettler |
Verfasst am
14.01.2014 um 17:14 Uhr
Hallo,
habe soeben die Monatslisten zweier Mandanten abholen können. (Gottseidank ohne Änderungsmeldungen!!!)
MfG Christiane Nettler |
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