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1979 mal gelesen |
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Daniel Mader |
Verfasst am
05.08.2013 um 22:10 Uhr
Hallo,
die neue Entgeltbescheinigungsverordnung tritt in Kraft. Wir haben einen AG der die Pauschalsteuer 2% au den AN abwälzt. Wie lässt sich dies in Zukunft lösen?
Gruß
DM |
Christiane Nettler |
Verfasst am
08.08.2013 um 11:12 Uhr
Hallo Herr Mader,
mit der Frage stehen Sie nicht allein. Ich habe insgesamt ca. 60 Mitarbeiter, die es betrifft. Ich versteh's auch nicht, ehrlich gesagt. Wie kann eine Verordnung, die der optischen Vereinheitlichung dient, eine Abrechnungsart aushebeln?
Mit freundlichen Grüßen und fast schon im Urlaub
Christiane Nettler
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
09.08.2013 um 09:53 Uhr
Hallo zusammen,
auf der Abrechnung findet sich auch jetzt schon der Vermerk "nachrichtlich: Gesamtbruttoentgelt: € ... " (seit wann der Vermerk integriert ist, könnten Sie auf den Abrechnungen feststellen).
In neuer Gestaltung würde es so aussehen: Lohn/ Gehalt 450 Euro abzüglich PSt trägt AN 9 Euro
ergibt Gesamtbrutto 441 Euro (='Gesamtbruttoentgelt')
Das Steuer und SV-Brutto sind unverändert 450 Euro Der Nettoverdienst ist 441 Euro (hier stand vorher 450 Euro) Ein Abzug hiervon für den Auszahlungsbetrag entfällt, da die "PSt trägt AN" schon vom Brutto abgezogen ist.
Die Zahlungen des AGs an den Arbeitnehmer und an die Ämter sind unverändert, hier keine Auswirkung für die Arbeitgeber. Es ist eine Veränderung in der Darstellung.
Es ist gut möglich, dass die Veränderung kaum wahrgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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Dirk Pargmann |
Verfasst am
21.08.2013 um 11:50 Uhr
Derzeit kommt aber ja nur eine Hinweismeldung, dass die Abrechnung in der bisherigen Form nicht möglich ist.
Warum wird dann bei "Pauschalsteuer trägt AN" nicht einfach der Abzug Netto als Abzug Brutto umdeklariert, und alles ist wieder im grünen Bereich? Wie schon geschrieben - der Arbeitnehmer wird es kaum merken - wenn ich jetzt allerdings eigenhändig bei den Arbeitnehmern die Pauschalsteuer berechnen muss, um diese als Abzug Brutto einzugeben, dann merke ich das persönlich, weil relativ viel Zeitaufwand damit verbunden ist.
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
27.08.2013 um 11:26 Uhr
Hallo,
nach Programmaktualisierung kann unter 'Berichte I', 'Optionen Berichte' das Format der Verdienstabrechnung auf 'neu 2013/14' eingestellt werden. In diesem Format wird der Abzug der pauschalen Steuer so dargestellt, wie es nach der Entgeltbescheinigungsverordnung sein soll.
Die Werte für 'Gesamt-Brutto' und 'Nettoverdienst' sind in dieser Darstellung um die Pauschalsteuer vermindert. Die Zahlungen werden davon nicht berührt. Der Abzug der Pauschalsteuer beim Arbeitnehmer erfolgt nur vor Gesamt-Brutto statt nach dem Nettoverdienst.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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