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1743 mal gelesen |
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DP |
Verfasst am
28.04.2014 um 15:49 Uhr
Wir befinden uns seit April im eröffneten Insolvenzverfahren.
Für die Bemessung des Insolvenzgeldes müssen ja auch die Abrechnungen erstellt werden. Wenn ich eine "klassische" Abrechnung erstelle, werden da ja auch SV-Beiträge etc. berechnet, obwohl beim Insolvenzgeld diese ja nicht anfallen.
Gibt es irgendetwas zu beachten, oder erstelle ich die Abrechnungen ganz normal wie bisher? |
Christiane Nettler |
Verfasst am
29.04.2014 um 10:16 Uhr
Hallo,
vorab - ich habe keine Erfahrung damit. Aber nach kurzem Überfliegen einiger Webseiten ergibt sich für mich: Das Insolvenzgeld ist steuer + sv-frei. Demnach müßte bei der Berechnung die Lohnart "steuerfreier Bezug" gewählt werden. Dann passt es auch mit der SV.
An alle Kenntnisreicheren: Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!!!
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler |
DP |
Verfasst am
30.04.2014 um 02:41 Uhr
Tach noch mal!
Zum einem möchte ich erst mal lobend erwähnen, dass mich das Lohnfix-Team sofort angeschrieben hat, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen - leider war ich in Sachen Insolvenz heute auf Kundenbesuche gewesen, um da den aktuellen Stand mitzuteilen.
Gegen Abend hat mich dann eine Beauftragte des Insolvenzverwalters angerufen, um die rechtliche Lage zu besprechen.
Die Lohnabrechnungen werden grundsätzlich normal erstellt. Auch die Beitragsnachweise für die Krankenkassen sind regulär zu erstellen. Hier ändert sich also überhaupt nichts.
Die Lohnabrechnungen gehen dann an die vorfinanzierende Stelle, damit die Auszahlung vorgenommen werden kann. Ansonsten erfolgt der Versand der Lohnabrechnungen an die Arbeitnehmer auf normalen Weg.
Die Lohnsteueranmeldung muss manuell komplett auf 0 gesetzt werden, da die Lohnsteuer beim Insolvenzgeld nicht anfällt.
Alles in allem gar nicht so schwierig, wie es auf dem ersten Blick hätte sein können. |
Christiane Nettler |
Verfasst am
30.04.2014 um 10:51 Uhr
Hallo + danke für Ihre Info. (Man weiß ja nie, ob man diese Kenntnisse mal benötigt.)
Den ersten Beitrag dann bitte als nicht geschrieben betrachten!!!
Mit freundlichen Grüßen - Christiane Nettler |
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