Verfasst am
02.10.2014 um 12:13 Uhr
Wechsel des Rechtsverhältnisses im laufenden Monat
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Frage: Wie ist die Abrechnung zu erstellen, wenn im Laufe eines Monats von ‚geringfügig beschäftigt‘ in ‚fest-angestellt‘ gewechselt wird (bzw. umgekehrt)?
Antwort:
Wenn sich ein Wechsel des Rechtsverhältnisses innerhalb eines Monats nicht vermeiden lässt, dann sind zwei Abrechnungen in diesem Monat für eine Person vorzunehmen, weil eine einzige Abrechnung nicht zwei SV-Schlüssel gleichzeitig beinhalten kann. Um zwei Abrechnungen herzustellen, ist der folgende 'Umweg' zu wählen: Es wird zur Abrechnung des auslaufenden Vertrages ein Austritt eingegeben und hiermit die Abrechnung erstellt. Für das neue Vertragsverhältnis ist die Person neu anzulegen, so dass sich der "neue" Personalfall mit Eintritt in diesem Monat mit anderen Stammdaten (SV-Schlüssel) abrechnen lässt.
Um die Neueingabe der Stammdaten zu vereinfachen, kann unter 'Optionen', 'Person duplizieren', mit der ersten Option 'a' die Person dupliziert werden.
Hinweis:
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SV-Prüfer verlangen bei Rechtswechsel innerhalb eines Monats in der gleichen Firma entsprechend differierende Arbeitsverträge, aus denen Eintritt/Austritt etc. hervorgehen.
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Komplikationen wird aus dem Weg gegangen, indem der Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses auf das Monatsende gelegt wird. In diesem Normalfall werden nur die Stammdaten abgeändert und die Lohnabrechnung im neuen Monat entsprechend gebucht. Die (Um-)Meldungen werden automatisch erzeugt, der eine und einzige Datensatz dieser Person enthält alle Lohninfos über alle Monate im Lohnkonto. |