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marga |
Verfasst am
09.10.2014 um 16:19 Uhr
Ein neuer Mitarbeiter, 65 Jahre, bezieht Pension und hat bei uns eine Nebentätigkeit begonnen. Sind wir nun Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber ? Muss das Feld für ELSTAM ausgefüllt werden? Danke im voraus. |
LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
10.10.2014 um 10:30 Uhr
die Schlüsselung hängt nur von der Höhe des Lohns ab. 1. AN erhält weniger als € 450,01 --- MiniJobber mit pauschaler LSt. also keinELStAM 2. AN erhält über € 450,- -- Normaler AN (eventuell Gleitzone) mit Lohnsteuerkarte mit 2 Möglichkeiten a) Hauptarbeitgeber - AN soll mit StKl. 1 bis 5 bei Ihnen arbeiten und wichtig: wenn kein 2. AG als Hauptarbeitgeber vorhanden ist b) Nebenarbeitgeber - wenn AN bei Ihnen mit StKl. 6 im Nebenjob arbeitet, da ein 2. AG als HauptAG vorhanden ist
mfG |
marga |
Verfasst am
27.10.2014 um 11:59 Uhr
Hierzu noch eine Frage: Der AN erhält hier Lohn in der Gleitzone, seine Pension wird mit StKl. 4 besteuert. Der AN ist der Meinung, dass seine RV als HauptAG zu betrachten sei und der Teilzeitjob als Nebentätigkeit zur Pension = Nebenarbeitgeber anzugeben ist, StKl 6. Was ist richtig? ELSTAM meldet nun StKl. 4, weil HauptAG angegeben war. |
Christiane Nettler |
Verfasst am
27.10.2014 um 13:26 Uhr
Hallo,
bitte mal die Begriffe deutlich klären: Bezieher von Pensionen sind ehemalige Beamte u.ä., die auch weiterhin wie Arbeitnehmer über "Lohnsteuerkarte" die Pension abgerechnet bekommen. Dort ist der Staat weiterhin "Hauptarbeitgeber". Ein Job im Gleitzonenbereich wäre dann ein Nebenjob. Im Gegensatz dazu werden Zahlungen der Rentenversicherung nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet. Hier könnte man den Gleitzonenjob über die Klasse 4 abrechnen.
Sollte es sich tatsächlich um einen Pensionär handeln: Hauptarbeitsverhältnis sofort ummelden auf Nebenarbeitsverhältnis und ggfs. den Pensionszahler über die falsche Klassifizierung und deren Rücknahme informieren. Weil - die rechnen sonst demnächst die Pension mit kLasse 6 ab... Mit freundlichen grüßen Christiane Nettler
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marga |
Verfasst am
28.10.2014 um 13:24 Uhr
Danke für die Klarstellung. Unser AN ist Pensionär/Beamter. Habe für die 1. LohnAbr. Oktober nun die Korrekturen vorgenommen, d.H. jetzt "NebenAG" und StKl 6. Wie korrigiere ich die ELSTAM-Rückmeldung? Mit Ummeldung??? |
Christiane Nettler |
Verfasst am
28.10.2014 um 14:14 Uhr
Hallo, ja, der alte Status muß abgemeldet werden. Nach Rückmeldung der Abmeldung erneute Anmeldung. Die Ummeldung habe ich selbst noch nicht gemacht. Alles sehr kompliziert, finde ich. Am besten rufen Sie bei Lohnfix an und lassen sich von Herrn Pfennig durch die Aktion führen.
Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
marga |
Verfasst am
10.11.2014 um 10:15 Uhr
Vielen Dank für die einstweilige Hilfe. Die Abmeldung bei Elstam wurde im Okt. bestätigt, jedoch wird eine Neuanmeldung zum 6.10.14 nicht akzeptiert mit dem Hinweis "Meldung nicht möglich, Datensatz wurde gesendet" ? Eine manuelle Anmeldung funktioniert auch nicht. |
Maike Voß - LohnFix-Team |
Verfasst am
10.11.2014 um 10:43 Uhr
Guten Tag (Hr./Fr.?) Marga,
Ihre gestellte Frage kann im Forum von keinem Anwender ohne weiteres beantwortet werden, daher unsere Bitte, dass Sie sich telefonisch bei uns melden. Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team |
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