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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Beitragsschätzungen 2015

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Andreas Claußnitzer
Verfasst am 03.02.2015 um 13:45 Uhr

Sehr geehrtes Lohnfix-Team,

zunächst möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit seit 2006 bedanken.

Ich betreue derzeit 51 Lohnmandate und verwalte ca. 200 Arbeitnehmer; sämtliche Fragen und Probleme konnten stets kompetent innerhalb kürzester Zeit geklärt werden.
Nun haben sich allerdings Veränderungen bei LohnFix ergeben, und ich stoße mit meinem Problem auf Unverständnis:
Ab Januar 2015 wird ein neues Lohn-Mandat übernommen. Der bisherige Steuerberater hat per DATEV den SV-Beitrag geschätzt, jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem weder der Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder andere Aktualisierungen im Lohnprogramm eingepflegt waren. Lediglich der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung und die U2 werden richtig ausgewiesen.
Mit LohnFix ist ein Vortrag der Schätzwerte jetzt, laut telefonischer Aussage von Herrn Bitter, nicht mehr möglich. Bisher wurden die Beiträge erfasst und abgespeichert, die Differenz wurde für den Folgemonate festgeschrieben und anschließend verarbeitet. Regelmäßig ergeben sich Differenzen zwischen den Schätzungen und Beitragsabrechnung.
Wie sollen Mandatsübernahmen zukünftig möglich sein? Welche Möglichkeiten außer dem Senden einer Zwischen-Beitragsschätzung per SV-Net und der Ermittlung der Differenzen per EXCEL gibt es?
Bis zum 10. Februar 2015 benötige ich eine Lösung, da auch die Lohnsteuer sonst extern zu LohnFix per ELSTER erfaßt werden muß.
Für Hinweise bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Claußnitzer 

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 04.02.2015 um 10:39 Uhr

Sehr geehrter Herr Claußnitzer,

die Zeit nach der Übernahme eines Mandanten ist natürlich eine Phase mit besonderen Anforderungen. Terminvorgaben wie die Vorfälligkeit der SV-Beiträge, zeitgleiche gesetzliche Änderungen und in diesem Fall möglicherweise die Arbeit der vorherigen Abrechnungsstelle sind die Hürden, die es zu überwinden gilt.

Wie gestaltet sich die Übernahme in einem solchen Fall?
Sie sprechen selbst von: „Möglichkeit des Sendens einer Zwischen-Beitragsschätzung“
Damit haben Sie den Weg sehr gut getroffen, mit dem die vorherigen Buchungen zu einem Abschluss gebracht werden und zugleich von den neuen Buchungen getrennt bleiben, somit saubere Verhältnisse geschaffen. Diese ‚Zwischen-Nachweis-Lösung‘ folgt aus der Vorfälligigkeit der Nachweise.

Anmerkungen hierzu:
1. Neues Programm kann keine Differenzen zu Zahlen in fremder Datenbank berechnen. Die Berechnung der Abschlusszahlen ist nur duch den Anwender separat möglich.
2. Die Überweisung der Beiträge des Übergangsnachweises sollte ebenfalls gesondert erfolgen.
3. Den gesonderten Nachweis übertragen Sie mit SV-Net.

Zu 2 und 3 haben Sie auch die folgende Möglichkeit:
Sie tragen die ausstehenden Werte in die Spalte „Differenz aus Vormonat“ des LohnFix-Beitragsnachweise ein. Es gibt keine Sperre in LohnFix bei Eingabe in diese Spalte!
Der Zwischennachweis wird damit nach Lohnfix geholt und in eine evtl. Abbuchung durch die Krankenkassen miteinbezogen.

Über das neue Mandat freuen wir uns mit Ihnen. Das kann sich wiederholen, die Richtung stimmt bei Ihnen und bei uns. Die Zahl an Mandanten spricht für Sie und natürlich das eingesetzte Programm.


Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 04.02.2015 um 17:10 Uhr

In diesem Zusammenhang ergänzend: Warum kann der Beitragsnachweis manuell nicht geändert werden (außer in der Spalte Differenzwerte)?

Antwort
Eine manuelle Änderung der Spalte „Schätzwerte aus laufendem Monat“ vorzunehmen, ist ab Januar 2015 erstmal gesperrt. Diese Werte werden in aller Regel aus dem Lohnkonto automatisch gefüllt. Dieses Füllen aus dem Lohnkonto ist immer als Schätzwert zu verstehen:

1. Wenn die Vormonats-Istwerte als Schätzwert geladen werden (der Fall ist eindeutig); manuelle Eintragung der Schätzwerte nicht erforderlich.
2. Wenn die Abrechnungen früh gebucht, ggfs. gezahlt und der Nachweis ca. am 24. übertragen wird: auch wenn sich nichts mehr ändern soll, handelt es sich um einen Schätzwert über die Zeit vom 24. bis Ende des Monats; jedenfalls entfällt eine manuelle Eintragung der Beiträge aus den früh gebuchten Abrechnungen.
3. Es sollen Schätzwerte geliefert werden und die Vormonatswerte können nicht als Schätzwert dienen: Die einfachste Art zur Ermittlung der Schätzwerte aus laufendem Monat ist, alle Abrechnungen vorläufig zu buchen und dann die Nachweise aufzurufen. Ist eine oder mehrere der gebuchten Lohnabrechnungen später zu ändern,  dann wird diese durch Aufheben und Neu-Buchen geändert. Im Folgemonat erscheint die Differenz zum vorfällig versendeten Nachweis (Schätzwert) in der entsprechenden Spalte des Beitragsnachweises.

Das Vorgehen unter 3 statt einer manuellen Eingabe ist ab Januar der momentan einzige Weg, weil der Zusatzbeitrag im Kassennachweis ab Januar gesondert aufzuführen ist (in den Jahren zuvor immer im KV-Beitrag enthalten). Diesen Wert zu ermitteln ist eine erhebliche Erschwernis bei einer manuellen Eingabe. In allen anderen Berichten wird der KV-Beitrag incl. Zusatzbeitrag ausgewiesen (so wie der PV-Beitrag immer incl. dem Aufschlag auf die PV ausgewiesen wird).