Verfasst am
02.11.2015 um 13:54 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihre Frage, auf die wir gerne Auskunft geben: Die Meldungen mit den bekannten Meldegründen:
60: Änderung des Namens des Beschäftigten
61 Änderung der Anschrift des Beschäftigten
62 Änderung des Aktenzeichens des Beschäftigten
63 Änderung der Staatsangehörigkeit des Beschäftigten
sind seit ca. zwei Jahren nicht mehr obligatorisch.
Sie werden von den Kassen noch angenommen, inwieweit sie in die Datenbestände einfliessen, dürfte von Kasse zu Kasse verschieden sein.
Die häufigste Meldung 61, Adressänderung, wird von LohnFix nicht mehr erzeugt (die anderen ja), da sie ihre frühere Bedeutung verloren hat. Beschäftigte werden nur noch anhand der SV-Nummer identifiziert.
Ob die anderen Meldungen besser entfallen oder beibehalten werden, können wir bis Mitte Dezember klären (Termin unserer Beratung durch die ITSG).
Herzliche Grüße sendet Ihnen LohnFix Team - Maike Voß |