Verfasst am
09.11.2015 um 22:26 Uhr
Guten Tag Frau Ginster,
diese Rückmeldung kann folgende Ursachen haben:
- Meist ist der Grund der Meldung, dass der Arbeitnehmer nach Umzug noch nicht bei seiner Gemeinde angemeldet ist. - Jeder Arbeitnehmer kann den Abruf seiner ELStAM-Daten sperren lassen. Dann kommt diese Meldung. - Es kann auch passieren, dass beim Finanzamt für diese Mitarbeiter Unklarheiten vorliegen. Das Finanzamt kann kurzfristig den Abruf bis zur Klärung sperren.
Arbeitgeber sollten mit den Fragen zwischen Arbeitnehmer und Finanzamt eigentlich nichts zu tun haben ... wenn Sie Näheres erfahren wollen, geht dies nur über das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |