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2227 mal gelesen |
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Brigitte Wengler |
Verfasst am
19.01.2016 um 12:31 Uhr
Wir stellen unsere Gehaltsabrechnung ab 1.1.2016 auf Lohnfix um, haben noch keine Meldungen erstellt und heute eine Mitteilung mit einer neuer Steuernummer für die Firma bekommen (gültig ab sofort). Sollen wir jetzt zuerst die Ummeldungen bei Elstam mit der alten Steuernummer abschicken oder gleich die neue Steuernummer verwenden? In der Hilfe bin ich leider nicht fündig geworden. |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
19.01.2016 um 18:28 Uhr
Guten Tag Frau Wengler,
unsere Empfehlung ist zunächst: Ummeldung wegen Änderung der Abrechnungsstelle mit der alten Steuernummer.
Eingaben: - alte StNr hinterlegen - Berichte I, - Zusatz (im Menü oben rechts), dann - Option 'Abrechnungsstelle ummelden' und - den Schalter Ummelden klicken.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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SK |
Verfasst am
06.04.2019 um 15:44 Uhr
Guten Tag, Herr Bohnen,
vorgestern habe ich erfahren, dass für einen Mandanten die Zuständigkeit des Finanzamtes unterjährig übertragen wird. D. h. die laufende LStVA muss für 03/2019 mit einer neuen Steuer-Nr. an das neue FA übertragen werden. Ein AG-Wechsel fand aber nicht statt. Mit der oben aufgeführten Hilfe komme ich nicht weiter, da die Schaltflächen in der aktuellen Jahresversionen geändert wurde.
Termin für die Übertragung ist der 10.04.2019.
Mit freundlichen Grüßen SK |
SK |
Verfasst am
06.04.2019 um 15:45 Uhr
SK hat folgendes geschrieben:
Guten Tag, Herr Bohnen,
vorgestern habe ich erfahren, dass für einen Mandanten die Zuständigkeit des Finanzamtes unterjährig übertragen wird. D. h. die laufende LStVA muss für 03/2019 mit einer neuen Steuer-Nr. an das neue FA übertragen werden. Ein AG-Wechsel fand aber nicht statt. Mit der oben aufgeführten Hilfe komme ich nicht weiter, da die Schaltflächen in der aktuellen Jahresversion geändert wurde.
Termin für die Übertragung ist der 10.04.2019.
Mit freundlichen Grüßen SK |
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Christiane Nettler |
Verfasst am
12.04.2019 um 11:23 Uhr
Hallo, ist jetzt schon irgendwas geschehen in der Angelegenheit? Das interessiert mich sehr, da uns dasselbe Schicksal blüht...
Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
15.04.2019 um 09:30 Uhr
Hallo Frau Nettler, die erste Frage hatte sich auf ELStAM bezogen. Hier sind bei Softwareumstellung die Arbeitnehmer umzumelden. Wechsel der Steuernummer des Arbeitgebers: Das kann in ELStAM ein komplizierter Vorgang sein, es gibt eine Broschüre der Finanzverwaltung zu diesem Thema (unter ELStAM, Hilfe aufrufbar).
Die Frage von 'SK' bezieht sich auf die LSt-Anmeldung. In den 15 Jahre alten Verfahren geht es noch einfach zu. Hier gibt es keine Ummeldung o.ä. Die LStA ist zu übermitteln, die StNr wird dabei aus der Firmenverwaltung geholt. Das sollte genügen. Liegt dann noch Selbst-Überweisung statt Einzug vor, ist man vor allem geschützt. Aber auch bei Einzug: das LStA-Übertragungsprotokoll zeigt das Übertragungsdatum und damit ist die LStA pünktlich abgeliefert.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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