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2004 mal gelesen |
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Horst Dächert |
Verfasst am
02.01.2007 um 19:18 Uhr
Versorgungsbezüge werden vom Programm nicht bearbeitet, müssen jedoch in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden. Kann man sie dort eintragen, bzw. wie muss man zur korrekten Abgabe vorgehen? |
entwicklung |
Verfasst am
03.01.2007 um 01:07 Uhr
Da Versorgungsbezüge nicht abgerechnet werden (i.d.R. öffentl. Dienst), können sie auch nicht auf der LStBescheinigung enthalten sein.
mfG
Entwicklung
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