Thema: Geringfügig Beschäftigung 450,- überschritten
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Luis |
Verfasst am
22.12.2016 um 22:33 Uhr
Hallo liebes Team, haben folgendes Problem. Uns ist bekannt dass MA außer bei uns eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt.
Haben aber nun im Nov. erst erfahren, dass die 1. Stelle im Jahr 2016 = 4.990,- € beträgt + bei uns hat MA mtl. 50,- erhalten = Jan.-OKt. 10 x 50,- = 500,- = Gesamt 5.490,00. MA wurde sofort abgemeldet, jedoch sind nun immer noch die 90,00 zu viel. Kann man das noch irgendwie korrigieren?
Vielen Dank. |
Christiane Nettler |
Verfasst am
23.12.2016 um 11:15 Uhr
Hallo Luis, erstmal eine grundsätzliche Feststellung: bei mehreren Minijobs gleichzeitig wird nicht das Jahresinkommen aufaddiert, sondern es wird MONATLICH geschaut, ob die Grenze 450,- überschritten wird. Sagt jedenfalls unsere SV-Prüferin. Bei Kenntnis eines weiteren Minijobs müssen beide AG jeden Monat erneut schauen, ob die Grenze überschritten wurde. Wenn ja, werden beide Jobs sv-pflichtig. Die sofortige Abmeldung wird also voraussichtlich nicht viel nützen, und irgendwelches "Wegdrücken" der 90 Euro wäre streng genommen - nun ja - nicht legal... Ich würde nichts mehr machen, sondern die nächste SV-Prüfung abwarten, die das dann klärt. So schlimm wird es meist nicht mit der Nachzahlung - die pauschalen SV-Beiträge der Minijobs werden zurückgerechnet + erstattet und sind nicht so viel niedriger als die "normalen" SV-Beiträge der Nachzahlung. Ob man dann den entsprechenden Anteil noch dem AN in Rechnung stellt, bleibt Ihnen überlassen. Wir machen es fast nie, da der Aufwand zu groß ist. MfG Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
23.12.2016 um 11:37 Uhr
Hallo, Storno der Abrechnung wäre das Korrekturverfahren. Die Beitragsdifferenz ist rd. 20% von 90 Euro = 18 Euro , da AG-Beiräge auch bei geringfg Bescvhäftigten in gleicher Höhe anfallen. Muss man sich überlegen, wie von Frau Nettler, beschrieben, wie man am besten vorgeht und ob nicht ein einzelnes unerwartetes Überschreiben der Grenze in einem Monat möglich ist. Eine SV-rechtliche Beurteilung, die außerhalb der Software liegt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Luis |
Verfasst am
23.12.2016 um 19:38 Uhr
Hallo sehr geehrte Frau Nettler, sehr geehrter Herr Bohlen,
Ein herzliches Dankschön für die Erläuterungen und Erklärungen zu unserem Fall.
Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr. |
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