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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Rechnung für Update Juli?

1612 mal gelesen   1612 mal gelesen
Tino Klauß
Verfasst am 22.08.2017 um 14:30 Uhr
Hallo,
wir haben das Programm seit Anfang 2015 und haben bisher immer nur die Jahresgebühr bezahlt. 2017 wurde diese auf 160 € erhöht. Jetzt bekommen wir zusätzlich noch eine Rechnung für ein Update 2017 ?  Gabs das früher auch schon, bei denen, die schon länger dabei sind ?  Ich dachte bisher, in der Jahresgebühr seien alle Änderungen des laufenden Jahres bezahlt.
LohnFix-Team
Verfasst am 22.08.2017 um 15:30 Uhr
Sehr geehrter Herr Klauß,

in unserem Anschreiben zur Rechnung hatten wir uns auf die folgenden Änderungen bezogen:
1. geänderte Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli.
2. ‚Flexirente‘: Die Personen­gruppe 120 kann bei weiterbeschäftigten Rentner ab 1.Juli eingestellt werden, wenn diese weiterhin RV-Beiträge zur Aufstockung bezahlen wollen.
3. 50 Krankenkassen haben zum 1. Juli 2017 fusioniert. Der Kassenwechsel hat auf Wunsch der Kassen ohne SV-An- und Abmeldung zu erfolgen; das Meldebrutto ist in der nächsten Ab- oder Jahresmeldung zu melden.

Die Anpassung des Programms in diesen Punkten ist uns vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber vorgeschrieben. Wir (und alle lohnabrechnenden Betriebe) haben in der Umsetzung keine Wahl.

Die gute Nachricht ist: Sie können sich in der rechtzeitigen Anpassung des Programms an die vorgeschriebenden Änderungen auf uns verlassen!
Die 'schlechte' Nachricht ist: Die Kosten der Anpassungen müssen von den Anwendern getragen werden. 

Volles Verständnis für Ihr Anliegen, weil ein Übermaß an Regelungen im Lohnsektor von allen Beteiligten zu tragen ist. Wir sind nur der Botschafter, der die Regelungen an die Kunden bringen muss.

Herzliche Grüße sendet Ihnen 
Ihr LohnFix-Team
Tino Klauß
Verfasst am 22.08.2017 um 15:38 Uhr
Mal abgesehen davon, dass uns die drei kleinen Änderungen überhaupt nicht betreffen...

Das heist also auf deutsch, dass in Zukunft jede gesetzliche Änderung zu einer Rechnung führt, die zusätzlich zum Jahresbeitrag zu bezahlen ist. Darauf hätte man die Kunden hinweisen müssen, und zwar vor Vertragsabschluss.
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 23.08.2017 um 16:17 Uhr

Guten Tag Herr Klauß,

danke für die Frage, die mir Gelegenheit zu einer ausführlichen Antwort gibt:

Zunächst: Für 'Klein-Anwender' soll die Rechnungsstellung nicht gelten und wird nicht angewandt. Wenn sie eine Rechnung erhalten haben, obwohl Kleinanwender, dann bitten wir um Ihre Mitteilung, denn bei drei Abrechnungen im Monat soll diese Rechnung nicht zur Anwendung kommen.

Wenn Sie aber mehr als drei Mitarbeiter im Monat abrechnen: In der Januar-Progammfassung können nur alle gesetzlichen Änderungen enthalten sein, die zum Jahreswechsel bekannt sind und für das dann kommende Jahr gelten. Spätere unterjährige Änderungen können wir nicht vorwegnehmen, u.a. weil sie in der Regel nicht bekannt sind. Diese Änderungen in den Rahmenbedingungen werden nicht von uns initiiert, wir müssen sie aber für unsere Anwender in das Programm einarbeiten und unterjährig zur Verfügung stellen.

Bis ca. 2005 hatte es solche unterjährigen Änderungen nicht gegeben. Erst durch die Möglichkeit der schnellen Softwareaktualisierung ist den behördlichen Stellen der Weg geöffnet worden, viele und häufige Ã„nderungen in die Welt zu setzen, so hatte es z.B. schon Steuertarifwechsel per April gegeben. Das wäre früher undenkbar gewesen, weil mit zu viel Aufwand verbunden. Softwareänderungen kosten ja nichts, außer den paar Klicks für eine Aktualisierung. Müssten sich jetzt nur noch diejenigen finden, die die Umprogrammierung für ein ‚Vergelt‘s Gott‘ erledigen. Das würden wir wohl gerne tun, wenn sich alle an diesen schönen Grundsatz hielten. Schon die Bäckerei am Marktplatz würde sich auf solchen Tausch aber gewiss nicht einlassen.

Zum Preis von Lohnsoftware ganz allgemein, Ihre Aussage trifft zu: Abrechnungssoftware ist im Preis gestiegen, bei uns im vergangenen Jahr um 10 Euro und in der Rückschau auf die vergangenen 10 Jahre – Sie sind ja noch nicht so lange dabei – um 100% - d.h. Verdopplung! Sollten wir, muss die Branche sich nicht für diese Entwicklung entschuldigen?

Auf den zweiten Blick zeigt sich: Der Leistungsumfang der Lohnsoftware von 2017 ist mit dem Umfang der Software vor 10 Jahren kaum zu vergleichen. Was der Software in dieser Zeit alles aufgetragen wurde, was die Software den Arbeitgebern alles von den Schultern nimmt, bedeutet nicht eine Leistungssteigerung um 100%, sondern um 300% oder noch mehr.

2005 fing die Datenübertragung mit Lohnsteueranmeldung und Kassennachweisen an. Heute haben wir mindestens zwei Dutzend Meldeverfahren, die alle nicht synchronisiert sind. Ein wahres Kunststück, das Software hier erbringt. Meine Hochachtung gilt auch den Arbeitgebern, die diesen Weg mit uns bzw. mit der Branche gegangen sind. Denn auch diese müssen sich in die diversen Verfahren jeweils hineindenken und die zunehmenden Schwierigkeiten in Hardware (Router) und Betriebsystem (… Windows) bewältigen. Nicht umsonst gibt es eine Entwicklung zur Auslagerung der Hardware (‚Wolke‘) und nicht von ungefähr entscheiden sich Firmen dafür, die eigenständige Lohnabrechnung aufzugeben und sie an ein externes Büro auszulagern. Unsere Aufgabe sehen wir darin, den selbständig operierenden Betrieben das Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie ihre Eigenständigkeit wahren können.

Kurz und gut: Wir stehen unseren Anwendern mit höchst-leistungsfähiger Lohnsoftware und Support zur Seite. Vor dem Hintergrund des Leistungsumfangs ist LohnFix ein Schnäppchen. Die unvollständige Preisanpassung lässt sich vermutlich nur mit Bequemlichkeit erklären, eine wirkliche Tugend vermag ich darin nicht zu sehen. Anders formuliert: Für Lebensmittel wenig auszugeben heißt, am Ende auch nicht viel Qualität erwarten zu können und zu bekommen. Das gilt im Durchschnitt aller Produkte und aller Hersteller. Einzelfälle können von der Regel abweichen – ein 'Restaurant-Geheimtip' etwa oder ein Hofladen, wo die Qualität stimmt und der Preis noch dazu – und evtl. auch eine qualitativ hochstehende Lohnsoftware ( …x ?).

Pardon für die Ausführlichkeit der Antwort. Sie liesse sich mit weiteren Details und Geschichten ausfüllen, wie der, dass die Behörden der Melde-Datensatzinflation die Portoeinsparung der Arbeitgeber gegenüberstellen. Richtig daran ist, dass eine Lohnsoftware wie die unsere in der Tat die vormalige Funktion der Post übernommen hat - die Zustellung der Datensätze entspricht einem Einschreiben mit Rückschein!

Aber jetzt mache ich Schluss mit den Ausführungen, wünsche einen erfolgreichen Abschluss des laufenden Monats und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen