Rainer F. |
Verfasst am
01.12.2017 um 08:11 Uhr
Liebes Lohnfix-Team,
folgendes Problem stellt sich:
Jemand ist absolut pleite, muss den Laden dichtmachen und Insolvenz anmelden. Löhne November noch gesichert. Betriebsbedingte Kündigung erforderlich - Kündigungsfrist 4 Wochen. Soweit vorhanden, die ersten Dezember-Tage als Urlaub verbuchen und den Rest mit der Fehlzeit "Freistellung". So weit, so gut. In Lohnfix gibt es da 2 getrennte Austrittsgründe: 1. Insolvenz - Weiterbeschäftigung 2. Insolvenz - Freistellung
Was nimmt man als Austrittstag? 1. Den Tag der Insolvenzanmeldung, 2. den Tag an dem die Freistellung beginnt (Urlaubsanspruch abgelaufen) oder 3. den Ablauf der Kündigungsfrist? Nach meinem Dafürhalten kommt hier nur der 2. Austrittsgrund in Frage. Was macht aber der 1. dann für einen Sinn, denn bei einer Betriebsfortführung würde ja der Insolvenzverwalter künftig zuständig sein und lediglich der Austrittsgrund "Systemwechsel" zutreffend sein. Welche Folgen ergeben sich da - wird in beiden Fällen eine Abmeldung mit Meldegrund 71 erzeugt?
Viele Grüße Rainer F.
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