Frage: Wie kann die pauschale Lohnsteuer, pauschale SolZ und Kirchensteuer, die außerhalb der Lohnabrechnung anfällt (z.B. auf eine Gruppenunfall- oder -direktversicherung oder Essenzuschuss oder 30% Pauschalsteuer auf Sachzuweisung) abgeführt werden?
Antwort:
1. Möglichkeit: Die pauschale Lohnsteuer kann separat als einfache Prozentrechnung ausgerechnet werden. Der separat ausgerechnete Wert kann bei der nächsten Lohnsteueranmeldung in das Eingabefeld 'pauschale LSt', sowie: 'SolZ' und 'pauschale Kirchensteuer' eingegeben bzw. den angezeigten Werten in diesen Feldern hinzuaddiert werden. Die LStA wird mit diesen Werten elektronisch übertragen.
2. Möglichkeit:
Einen Dummy-Mitarbeiter angelegen: Personengruppe 0 (kein SV-Mitglied), Steuerklasse "pauschal", fiktiver Name, Geburtsdatum und Adresse.
Der Dummy-Mitarbeiter kann mit den Lohnarten pauschal 25% und oder 20% gebucht werden (z.B. (20%) auf eine Gruppenversicherung von 1.000 Euro) und die gebuchten Werte fließen in die Lohnsteueranmeldung ein. Die Abrechnung sieht zB so aus:
In der Dummy-Abrechnung kann auch die 30% Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen (§ 37b EStG) gebucht werden. Die versteckte Lohnart ist zu aktivieren, indem auf der Karteikarte 'Lohn' auf den Text 'Lohnart auswählen' geklickt wird.
Bei manueller Berechnung und Eingabe in die LStA wird das Eingabefeld für 30% Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen (§ 37b EStG) im Menü der Lohnsteueranmeldung unter 'Sonstiges' aktiviert: