Verfasst am
21.08.2019 um 18:04 Uhr
Guten Tag,
bin das erste Mal in diesem Forum und habe folgendes Problem:
Unsere Mitarbeiterin war für ein Jahr in Elternzeit, die Elternzeit sollte regulär zum Ablauf des 18. August 2019 enden. Die Mitarbeiterin wollte nicht zurückkommen, der Arbeitsvertrag wurde daher einvernehmlich, zum Ablauf des 18. 08.2019, aufgehoben.
Mein Problem (s.u.) resultiert daraus, dass der ausgeschiedenen Mitarbeiterin noch zwei alte Urlaubstage zustehen, die jetzt nicht mehr genommen werden können / abgegolten werden müssen.
Ich habe:
- Den Betrag für die Abgeltung der beiden Urlaubstage im August 2019 als Einmalzahlung eingebucht.
- Im Feld „voraussichtliches Jahres-Steuerbrutto“ bewusst die Null stehen lassen.
Argument:
Die Mitarbeiterin war in 2019 durchgehend in Elternzeit, so dass das voraussichtlichen Jahres-Steuerbrutto ohne die Einmalzahlung(!) in 2019 m.E. tatsächlich Null Euro beträgt.
Nun das Problem:
Mit diesen Vorgaben (s.o.) erhalte ich den programmgesteuerten Hinweis, dass die Abrechnung der besagten Mitarbeiterin im August nicht möglich sei.
Die Begründung zur Fehlermeldung lautet: “Einmalbezug: Kein voraussichtliches Jahres-Steuerbrutto eingegeben!“ D. h. meine "Null" Euro werden als Wert nicht akzeptiert.
Deshalb meine Fragen:
Habe ich da irgendwo einen Denkfehler? Muss ich die Einmalzahlung in diesem Fall ausnahmsweise doch dem voraussichtlichen Jahres-Steuerbrutto zuschlagen? Wie komme ich in dieser Konstellation zu einer korrekten August Abrechnung für unsere ausgeschieden Mitarbeiterin?
Beste Grüße
Daniel |