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1065 mal gelesen |
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S.Hering |
Verfasst am
10.03.2020 um 10:07 Uhr
Guten Morgen zusammen,
eine Kollegin ist in Elternzeit und wird in dieser zum 31.03.2020 ausscheiden, da die Befristung endet. Nun muss ich ihr den Resturlaub auszahlen.
Lass ich das normal als "Gehalt" laufen? Dann kommt die Meldung, dass in der Unterbrechungszeit nicht mehr als 50 Euro erlaubt sind.
Hat jemand einen Tipp, wie ich das richtig löse?
Fragende Grüße S. Hering |
LohnFix-Team Maike Voß |
Verfasst am
10.03.2020 um 10:12 Uhr
Guten Tag,
in diesem Fall wäre die richtige Lohnart die Einmalzahlung :-).
Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team |
S.Hering |
Verfasst am
10.03.2020 um 10:48 Uhr
Vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!
Herzliche Grüße S. Hering |
S.Hering |
Verfasst am
10.03.2020 um 10:52 Uhr
Sehr geehrte Frau Voß, nun bekomme ich die Meldung:
Einmalbezug: Kein voraussichtliches Jahres-Steuerbrutto eingegeben! (Buchen nicht möglich)
Können Sie mir nochmal helfen?
Fragende Grüße S.Hering |
LohnFix-Team |
Verfasst am
10.03.2020 um 12:10 Uhr
Hallo,
ja :-) Wenn Sie im Lohn stehen müsste normalerweise ein kleines Fenster offen sein indem Sie das vorraussichtliche Jahresbrutto eintragen können :-).
Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team |
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