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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: KUG - Prozentsatz

1233 mal gelesen   1233 mal gelesen
Lutz Lessmann
Verfasst am 21.04.2020 um 17:32 Uhr

Guten Tag,
bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse V wird ein KUG-Erstattungssatz von 60% zugrunde gelegt, das Elster keine Kinderfreibeträge übermittelt. Gibt es im Programm einen "Schalter", so dass mit 67% gerechnet wird, wenn die Vorausetzungen erfüllt sind?

Beste Grüße Lutz Lessmann

Klaus-Dieter Schulze
Verfasst am 23.04.2020 um 15:56 Uhr
Hallo Lutz,
Steuerdaten ELSTAM aufrufen. ausschalten und ändern 1 Kind.
LG.
Klaus-Dieter
Hannah Kirchhoff
Verfasst am 27.04.2020 um 09:00 Uhr

Guten Tag Herr Lessmann,

 

zunächst der Hinweis: die von ELStAM gemeldete Eigenschaft 'Zahl der Kinderfreibeträge' ist in erster Linie zu verwenden!

Um davon abzuweichen, bedarf es einer Bescheinigung des Arbeitsamtes, die der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegen kann (in StKl 1-4 wird das nur ganz selten der Fall sein, in StKl 5,6 ist es auch eine Ausnahme).

 

Wenn es also die Bescheinigung des Arbeitsamtes gibt, dann können Sie

       -      den Reiter "Steuer SV-daten" des betreffenden Mitarbeiters aktivieren

  • Sie wechseln in die Ansicht der manuell hinterlegten Steuermerkmale (Klick auf den Schalter ELStAM anzeigen: an/aus)
  • tragen hier bei Kinderfreibeträgen eine Zahl der Kinderfreibeträge größer Null ein und klicken auf "Daten speichern"

 

Das Programm wird nun nur für die KUG-Berechnung, Ermittlung des richtigen Leistungssatzes auf die manuell hinterlegten Kinderfreibeträge zurückgreifen und automatisch den erhöhten Leistungssatz 1 (67%) bei diesem Mitarbeiter anwenden.

Liebe Grüße
Moderatorin

Lutz Lessmann
Verfasst am 27.04.2020 um 09:54 Uhr

Besten Dank für die Hilfestellungen.

BG Lutz Lessmann