Verfasst am
27.04.2020 um 09:00 Uhr
Guten Tag Herr Lessmann,
zunächst der Hinweis: die von ELStAM gemeldete Eigenschaft 'Zahl der Kinderfreibeträge' ist in erster Linie zu verwenden!
Um davon abzuweichen, bedarf es einer Bescheinigung des Arbeitsamtes, die der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegen kann (in StKl 1-4 wird das nur ganz selten der Fall sein, in StKl 5,6 ist es auch eine Ausnahme).
Wenn es also die Bescheinigung des Arbeitsamtes gibt, dann können Sie
- den Reiter "Steuer SV-daten" des betreffenden Mitarbeiters aktivieren
- Sie wechseln in die Ansicht der manuell hinterlegten Steuermerkmale (Klick auf den Schalter ELStAM anzeigen: an/aus)
- tragen hier bei Kinderfreibeträgen eine Zahl der Kinderfreibeträge größer Null ein und klicken auf "Daten speichern"
Das Programm wird nun nur für die KUG-Berechnung, Ermittlung des richtigen Leistungssatzes auf die manuell hinterlegten Kinderfreibeträge zurückgreifen und automatisch den erhöhten Leistungssatz 1 (67%) bei diesem Mitarbeiter anwenden.
Liebe Grüße Moderatorin |