Ingrid |
Verfasst am
27.11.2020 um 16:21 Uhr
Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin in Kurzarbeit, die im Oktober einen Rentenantrag als besonders langjährig Versicherte gestellt hat. Sie hat ihr reguläres Rentenalter für die Altersrente aber noch nicht erreicht. Über den Rentenantrag ist noch nicht entschieden. Ich weiß jetzt nicht, ob ich beim Kug-Antrag, Frage 4 ("In der beigefügten Liste sind Arbeitnehmer aufgeführt, die nach meiner Kenntnis Altersrente beantragt haben, denen diese Leistung noch nicht zuerkannt ist"), ja oder nein ankreuzen muss, weil es ja keine reguläre Altersrente ist.
Mir ist bewusst, dass das direkt mit Lohnfix nichts zu tun hat, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand einen Rat dazu geben.
Im Voraus besten Dank. |
Christiane Nettler |
Verfasst am
07.12.2020 um 15:54 Uhr
Hallo, ich habe daraufhin mal per Mail bei der BfA angefragt. Hier die Antwort:
Mit Punkt Nummer 4 ist gemeint, dass wir eine Auflistung der Mitarbeiternamen haben möchten, wenn diese einen Rentenantrag gestellt haben. Dabei ist für uns das Datum wichtig, so dass wir für weitere Anträge Veränderungen in der Mitarbeiteranzahl nachvollziehen können.
Naja... Bei uns ändert sich die MA-Zahl ständig, allein wegen der Minijobber, die gehen wollen... Rentner spielen da eher keine Rolle. So richtig sinnvoll ist der Punkt 4 da für mich nicht.
MfG Christiane Nettler |