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Daniela Peterson |
Verfasst am
22.03.2021 um 16:31 Uhr
Hallo! ich habe einen GmbH Geschäftsführer ohne AG - Zuschuß zur KV und PV. Möchte aber gerne für die Berücksichtigung bei der Lohnsteuer den von ihm selbst bezahlten KV Beitrag eingeben. Wenn ich die Lohnart priv. KV Beitrag für die Lohnsteuer hernehme nimmt er den vollen Betrag. Leider sind ja in der Einkommensteuererklärung nur max. 1900,00 absetzbar. Muß ich dann einfach 158,33 eingeben (1900,00 durch 12) oder wird das ganz woanders eingetragen. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Daniela Peterson |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
24.03.2021 um 09:38 Uhr
Hallo, als 'privater Beitrag für die Lohnsteuer' ist der sog. Basisbeitrag einzugeben, der von der priv. Krankenversicherung bescheinigt wird. Was in der Einkommensteuererklärung verlangt wird, ist für das Programm zur Lohnabrechnung kein Thema und muss an der Stelle 'Einkommensteuererklärung' passend bereitgestellt/eingegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Daniela Peterson |
Verfasst am
24.03.2021 um 14:42 Uhr
Hallo Herr Bohnen, vielen lieben Dank für die prompte Hilfe. So klappts. Mit freundlichen Grüßen Daniela Peterson |
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