Verfasst am
21.10.2021 um 10:37 Uhr
Guten Tag Frau Schultheiß,
Vermög.wirksame Leistungen sind steuer- und sv-pflichtig.
bAV ist nicht pflichtig bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
Deswegen ist eine Abänderung auf Vermög.wirksame Leistungen nicht vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen, Nicky Foerster LohnFix-Team |