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Nicole Kühle |
Verfasst am
28.08.2021 um 23:00 Uhr
Guten Tag, eine Teilzeit Mitarbeiterin ist innerhalb der Kurzarbeitszeit krank geworden. Die Kurzarbeit ist bei uns so aufgeteilt, dass pro Arbeitstag einige Stunden weniger gearbeitet werden. Wenn ich jetzt im Kalender Kurzarbeit in h eingebe, habe ich keinen Eintrag für den Erstattungsantrag an die Krankenkasse (für die normal bezahlten h am Tag). Gebe ich krank mit Lohnfortzahlung ein, kann ich keine Kurzarbeitszeit anmelden. Oder habe ich hier einen Denkfehler drin? Wie löse ich dieses Dilemma? Freundlicher Gruß, Nicole Kühle |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
01.09.2021 um 11:53 Uhr
Hallo,
zwei verschiedene Fehlzeiten gleichzeitig können nicht abgespeichert werden, das ist systematisch eine 'fremde Konstellation'.
Die KUG-Fehlzeit hat jedoch Vorrang vor der Fehlzeit krank und muss aus KUG-Antragsgründen hinterlegt werden. Sie kann in Stunden eingegeben werden.
Um dennoch einen U1-Erstattungsantrag auslösen zu können, braucht es nur einen Tag in diesem Monat, der als Fehlzeit krank eingegeben wird, das kann ein Samstag oder Sonntag sein. Die genaue Fehlzeit kann nach Aufruf des U1-Erstattungsformulars eingetragen werden. Die Lohnfortzahlung-krank wird als Lohnart aktiviert und gebucht, damit holt sich das U1-Erstattungsformular diesen Betrag für den Erstattungsantrag.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Nicole Kühle |
Verfasst am
01.09.2021 um 12:45 Uhr
Hallo Herr Bohnen, vielen Dank für den Workaround und das freundliche Telefonat! Grüße, Nicole Kühle |
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