Fleischmann |
Verfasst am
04.02.2022 um 12:57 Uhr
Hallo, ich habe bei der Lohnabrechnung folgenden Hinweis bekommen:
Hinweise zur Abrechnung für ......... Januar 2022 ------------------------------------------------------------------------------ Zu prüfen: Zuschuss des AG zur betriebl. Altersversorgung muss ab Jan. 2022 mindestens 15% betragen. ===============================================
Es werden 100 Euro aus laufenden Bezügen in eine Pensionskasse einbezahlt. Ist dieser Hinweis hier nicht zutreffen?
Falls doch, wo trage ich den Zuschuss ein? MfG Christine Fleischmann |
Maike Voß |
Verfasst am
04.02.2022 um 13:18 Uhr
Guten Tag Frau Fleischmann,
seit 2022 müssen auch die alten Verträge der DV die mit einer Barlohnumwandlung einhergehen mit 15% vom AG bezuschusst werden. In Ihrem Fall würde das wie folgt aussehen:
AN-Einzahlung: 100 Euro - Reduktion der AN-Einzahlung auf 86,96 Euro Beitrag des AG von Null auf 13,04 Euro zu erhöhen
Einstellung in LohnFix unter Direktversicherung:
Die 2. Möglichkeit ist bei vielen Kunden bereits bei den Kunden im Einsatz, die auch schon vor der Verpflichtung einen Zuschuss gezahlt hatten.
Sollten noch Fragen offen sein, oder Sie Hilfe bei der Eingabe benötigen, so zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch zu kontaktieren, wir unterstützen Sie gerne.
Die besten Grüße sendet Ihnen LohnFix-Team Maike Voß |