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Katja Engel-Esche |
Verfasst am
19.10.2022 um 13:05 Uhr
Guten Tag, ich habe eine Mitarbeiterin, welche mir das Formular zur EPP gegeben hat, mit dem Hinweis das wir der Nebenarbeitgeber sind. Also habe ich die EPP im Lohnkonto entfernt. Jetzt schreibt Sie mir, das Sie Ihren Hauptjob erst am 15.9.22 angetreten hat und erhält von der Firma keine EPP (da Sie am 1.9. nicht da beschäftigt war).
Ihre Frage, ob wir diese nun nachträglich auszahlen. Ich habe noch keine möglichkeit gefunden, nochmals an die gelöschte EPP im Lohnkonto zu kommen.
Geht es überhaupt? Oder muss Sie sich die EPP über Ihre Jahreslohnsteuerabrechnung holen. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Katja Engel-Esche |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
19.10.2022 um 15:49 Uhr
Hallo,
das wird schon gehen. Die Schritte am besten per Fernwartung mit dem Support durchführen. Es ist gewiss mehr als nur ein Klick. Sie müssen entscheiden, ob Sie diesen Service für die ehemalige Mitarbeiterin ausführen wollen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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