Sybille Fröhlich |
Verfasst am
23.12.2022 um 13:28 Uhr
Hallo,
wir sind zur Abgabe einer jährlichen Lohnsteueranmeldung verpflichtet. Unser Steuerberater wies und nun darauf hin, dass wir die EPP mit der Dezemberabrechnung auszahlen sollen, da wir u.a. Mitarbeiter beschäftigen, die unterhalb des Grundfreibetrags liegen.
Wie lässt sich dies aber in dem Programm umsetzen? Habe dazu leider gar nichts gefunden.
Ich wünsche allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. VG Sybille
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