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636 mal gelesen |
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Denise Schultheiß |
Verfasst am
17.01.2023 um 11:08 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,
wir möchten gerne E-Bikeleasing in unserem Unternehmen einführen. Meine Frage: Wie hinterlege ich E-Bike-Leasing in der Lohnabrechnung? Ziehe ich einfach die Leasingrate vom Bruttolohn ab? Wo ich den Geldwerten Vorteil eintragen kann, habe ich gefunden. Was muss ich noch beachten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß Briechle Elektronik e.K. |
Daniel S. |
Verfasst am
19.01.2023 um 22:01 Uhr
Vielleicht ist der Reiter "Firmenfahrzeug" im Reiter Lohn für Sie interessant? Dort können dann bis zu vier verschiedene Fahrzeuge erasst werden - vom E-Bike über das Auto bis hin zum Motorrad... |
Lohnfix-Support |
Verfasst am
20.01.2023 um 00:37 Uhr
Die LohnFix-Erläuterungen wurden ergänzt um den Punkt "Firmenfahrrad". Sie können aktualisieren. Kurzergebnis: ja, die Leasingrate wird steuer- und sv-mindernd vom Bruttolohn abgezogen. |
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