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Christiane Nettler |
Verfasst am
03.05.2007 um 13:16 Uhr
Hallo, bin gerade wieder über ein Problem gestolpert:
Ich erfahre nach Abschluss des März, dass eine pauschal/geringfügige MA ab April fest mit Lohnsteuerkarte arbeitet. Der Kassenwechsel ist ja kein Problem, wird vom Programm erkannt und generiert. Aber die Lohnsteuer!
Habe 2 Möglichkeiten ausprobiert. Entweder belasse ich das "alte" Eintrittsdatum und stelle ab April nur die Steuerklasse ein. Dann weist die Lohnsteuerbescheinigung ein Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2007 aus, allerdings mit den korrekten Beträgen nur ab April. Oder ich beende nachträglich das Arbeitsverhältnis per Stornoabrechnung März, und trage neue Beschäftigung ab April ein. Da  kriege ich dann gar keine "testweise" Lohnsteuerbescheinigung mehr hin, weil das Programm meldet: "ist ein pauschal besteuertes Besch.Verhältnis". Ändert das Programm hier vielleicht noch seine Meinung???? Monat April ist jetzt noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler
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Entwicklung |
Verfasst am
04.05.2007 um 13:52 Uhr
es gibt hier eigentlich kein Problem. Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist vollkommen okay: d.h. kein neuer Eintritt per April! Einfach mit den geänderten Stammdaten den April abrechnen. Die Lohnsteuerbescheinigung zum Jahresende weist dann die richtigen Werte ab April aus, wie Sie richtig erkannt haben. Dass das Gesamtjahr als Zeitraum bescheinigt wird, dagegen ist auch nichts einzuwenden, es liegt ja Beschäftigung ab Jahresanfang vor.
mfG
LohnFix-Kundenberatung
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