Zusatz aus den LohnFix-Erläuterungen:
An die Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung nur abzugeben, wenn ein 'voller Kalendermonat' und ohne SV-pflichtigen Lohnbezug unterbrochen ist.
Voller Kalendermonat heißt nicht nach '30 Tagen Fehlzeit', sondern: alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats sind unterbrochen.