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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Krank nach 2 Wochen Entgeltbescheinigung

745 mal gelesen   745 mal gelesen
Stefan Beer
Verfasst am 07.05.2023 um 12:58 Uhr
Hallo , 

ich muss eine Entgeltbescheinigung für einen Mitrabeiter abgeben , der nach 2 Wochen nach Einstellung ( beginn der Arbeit ) für eine Woche Krank gemeldet wurde.

Frage dazu ist : 

Welchen Fehlgrund/Abwesenheitsgrund muss ich eintragen ?
Welchen Abgabegrund muss ich angeben ? 

Habe es mit Krankengeld versucht , kann aber bei der Entgeltbescheinigung (Berrichte II / Entgeltbescheinigung(EEL) ) kein Stundenlohn eingeben( Seite2 /Vereinbartes,svpflichtiges Arbeitsentgeld, Brutto )

Mit Abgabegrund (71 = Höhe der Entgeldersatzleistung) Stimmt die Abweseinheit ( Krankengeld) nicht .

Lg Stefan Beer

Ulrich Bohnen
Verfasst am 10.05.2023 um 15:28 Uhr
Guten Tag Herr Beer,
 
Sie haben die 'Schwarze-Peter-Karte' der Lohnabrechnung gezogen: siehe unten.
Lösung:
Die Eingabefelder auf Seite 2 der EEL-Bescheinigung können mit Entwicklerkennwort freigegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Ulrich Bohnen


Krank bei Eintritt  (seltener Fall) Wenn die Fehlzeit Krankengeld oder Krankheit am bzw. ab dem Tag des Eintritts hinterlegt ist, werden keine SV-Tage für diese Tage gebildet und der SV-rechtliche Eintrittstermin beginnt erst nach Ende der Krankheit. Entsprechend ist das Beginndatum auf der SV-Anmeldung nach dem arbeitsrechtlichen Eintrittsdatum.
Tritt Krankheit in den ersten vier Wochen ein, besteht in dieser Zeit keine Pflicht zur Lohnfortzahlung durch die Firma. Der Arbeitnehmer kann Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Daher ist die Fehlzeit Krankengeld passend.
   
  Die sechs-wöchige Lohnfortzahlung durch die Fima beginnt nach dem letzten Tag der ersten vier Wochen.
EEL-Bescheinigung: Die Krankenkasse will vom Arbeitgeber für die Krankengeldzahlung die übliche EEL-Bescheinigung haben. Diese ist dann aufrufbar, muss aber in den Entgeltfeldern manuell ausgefüllt werden, da keine Werte im Lohnkonto vorliegen.
watsonthomas
Verfasst am 13.01.2024 um 11:25 Uhr
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