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Harald Armin Massa |
Verfasst am
19.08.2024 um 10:38 Uhr
Nachdem LohnFix nach dem Jahresende nicht weiter entwickelt und ggf. betrieben wird:
Wie ist die Übertragung von Abrechnungsdaten von 2023 und 2024 für die euBP möglich?
Selbstverständlich wird spätestens ab 01.01.2025 ein neuer Weg der Lohnabrechnung gebraucht. Aber in dem weden die Details der Abrechnungen aus 2023 und 2024 für die euBP nicht enthalten sein.
Ist der Transfer mit der 2024er Version von Lohnfix weiter möglich? Geht das direkt, oder wird der Meldeserver lange genug weiter betrieben?
(die DRV schreibt: Besteht eine Teilnahmeverpflichtung zur euBP? Ja. Seit dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. [...] Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten verzichtet werden.
Wenn die letzte BP in 2022 war, kann die nächste sich durchaus auf Januar 2027 ziehen - und dann muss elektronisch übermittelt werden )
================ Unabhängig von den Fragen: es war eine schöne Zeit mit LohnFix. Das Programm übersichtlich, gut zu bedienen, klar in der Oberfläche. Der Support persönlich, kompetent und schnell.
Ich habe großes Verständnis, dass eine Weiterentwicklung nicht mehr in die Lebensplanung passt. Ich bin sehr, sehr traurig über den Wegfall dieser wunderbaren Lösung.
bester Gruß
Harald Armin Massa |
Rainer Froböse |
Verfasst am
15.09.2024 um 20:19 Uhr
Hallo Harald,
darüber würde ich mir keine große Sorge machen. Sowohl Lohnfix als auch Edlohn verfügen über eine EuBP-Exportfunktion. Und wenn innerhalb des 4-Jahres-Zeitraums das LA-Programm gewechselt wird, kriegt die DRV eben 2 Datensätze - aus jedem Programm einen.
Dass Lohnfix nicht weiterentwickelt wird, bedeutet doch nicht, dass Seyfried ab April 2025 seinen Laden dichtmacht und alle Server abstellt. Meldefix wird aktiv bleiben. Mir hat man z.B. am Telefon gesagt, im Fall eines Rechnerwechsels während der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist wäre es auch weiterhin möglich, das Installationsprogramm von Lohnfix downzuladen, um dann in die Neuinstallation die Datensicherung einzuspielen. Und es muss ja auch möglich sein, rückwirkend Abrechnungen zu korrigieren.
Gruß Rainer |
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