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Klaus-Joachim Peschke |
Verfasst am
28.06.2005 um 12:45 Uhr
Hallo,
bei einem männlichen Arbeitnehmer wird mir aufgrund der Plausibilitätsprüfung der Hinweis gegeben, dass die SV-Nummer nicht mit dem ersten Namensbuchstaben übereinstimmt. Eine Speicherung der unplausiblen Daten ist deshalb nicht möglich. Im vorliegenden Fall stimmt die SV
-Nummer jedoch, da der Arbeitnehmer nach der Heirat den Namen seiner Ehefrau angenommen hat. Wie ist dieses Problem zu lösen?
Mit freundlichen Grüßen
Peschke |
Entwicklung |
Verfasst am
28.06.2005 um 13:06 Uhr
ein interessanter Fall, es gibt eben nichts, was es nicht gibt. Wir werden die Speicherung der SV-Nummer trotz der divergierenden Buchstaben zulassen oder mit dem Geburtsnamen vergleichen.
MfG
Entwicklung |
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