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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: LSt-Tarif 2009 rückwirkend geändert

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LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 17.03.2009 um 14:14 Uhr

Neuer Lohnsteuer-Tarif in 2009
(LohnFix-Prog.fassung 16/03/09)

Am 5.3.2009 wurde mit dem Konjunkturpaket II das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in Kraft gesetzt. Unter anderem wird damit für die Lohnberechnung der Lohnsteuertarif 2009 (Lohnsteuertabelle) geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 1.1.2009.

Zur Entlastung unterer Einkommen wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 um 170 € auf 7.834 € angehoben. Ab dem 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 € auf dann 8.004 € erhöht. Zudem vermindert sich der Eingangssteuersatz von gegenwärtig 15 % rückwirkend auf 14 %. Die Anhebung des Grundfreibetrags und die Tarifränderungen sind in den Lohn-und Gehaltsabrechnungen zu berücksichtigen.

Die anstehenden in 2009 rückwirkend zum 1. Januar 2009 umzu-setzenden Änderungen gestalten sich sehr verwaltungsintensiv. Es stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob die bis zu diesem Zeitpunkt abgerechneten Löhne und Gehälter rückwirkend zu korrigieren sind. Nach der bisherigen Gesetzesfassung von § 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG ist der Arbeitgeber berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung die bisher erhobene Steuer zu erstatten, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bislang "nicht vorschriftsmäßig" einbehalten hat. Von einem Fall der nicht vorschriftsmäßigen Einbehaltung geht der Gesetzgeber auch dann aus, wenn der Grund hierfür in einer rückwirkenden Gesetzesänderung liegt. Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut ist der Arbeitgeber „berechtigt“, aber nicht „verpflichtet“, eine Gesetzesänderung rückwirkend zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber will den Steuerbürgern – zumeist Arbeitnehmern – noch vor der Bundestagswahl 2009 die Steuerentlastungen aus der Veränderung des Grundfreibetrags und des Tarifverlaufs flächendeckend und zeitnah zukommen lassen. Um dies zu gewährleisten, hat der Bundestag im Konjunkturpaket II diese Geset-zesänderung des § 41c EStG verabschiedet. Erkennt der Arbeit-geber, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig ein-behalten hat, ist er nunmehr zur Korrektur verpflichtet, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist. Was unter „wirtschaftlich zumutbar“ zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit hängt also von den Umständen des Einzelfalls ab.   

Die Art und Weise der Neuberechnung wird durch die gesetzliche Verpflichtung nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnabrechnungszeiträume oder durch eine Differenzierung für diese Monate im nächstmöglichen Lohnzahlungszeitraum erfolgen.

Nicht zumutbar kann einem Arbeitgeber die Neuberechnung für zurückliegende Lohnabrechnungszeiträume jedoch sein, wenn sein Lohnabrechnungsprogramm dies nicht kurzfristig und mit vertretbaren Kosten realisieren kann. Andernfalls könnte dies bei kleineren Arbeitgebern zu finanziellen Belastungen führen. Hierbei werden ausweislich der Gesetzesbegründung auch die weiteren Arbeiten wie z. B. Druck neuer Lohnabrechnungen und deren Ablage mit berücksichtigt. In derartigen Fällen müssen nur künftige Lohnzahlungen mit den geänderten Tarifformeln abgerechnet werden.

Nicht nur bei kleinen Unternehmen, sondern auch bei mittelständi-schen oder großen Betrieben stellt die rückwirkende Neuberech-nung der Löhne und Gehälter eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung unter Berücksichtigung der Zusatzarbeiten (Erläuterung der Abrechnungsänderung gegenüber den Mitarbeitern, Ablagearbeit, Archivierungsarbeit etc.) dar. Erreicht es – wie hier - der Gesetzgeber nicht, dass ein Gesetzgebungsverfahren vor dem Jah-resbeginn rechtzeitig abgeschlossen wird, ist es für keinen Ar-beitgeber wirtschaftlich nachvollziehbar, wenn er für die von ihm nicht verursachte Zeitverzögerung Zusatzaufwand zu tragen hat.

Wann muss keine Korrektur gemacht werden?
Eine Verpflichtung zur geänderten Lohnsteuerberechnung scheidet von vornherein aus, wenn z. B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Arbeitslohn nicht mehr bezieht oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben ist. Erstellt der Arbeitgeber rückwirkend keine geänderten Lohnabrechnungen, weil der Arbeit-nehmer beispielsweise bereits aus dem Dienstverhältnis ausge-schieden ist, werden bei diesem Beschäftigten die Änderungen im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung für 2009 berück-sichtigt.

Wie löst LohnFix diese Gesetzesänderungen?
Wie immer in einer für den Anwender sehr einfachen und dem Gesetz entsprechenden Lösung. Ab dem 16.3.2009 wird in LohnFix dieser neue Lohnsteuertarif frei geschaltet.

Wenn Sie ein Download gemacht haben, werden alle neuen Lohn-berechnungen mit diesem neuen Lohnsteuertarif berechnet. Da der Gesetzgeber nicht festgelegt hat, dass schon die März-Lohn-abrechnungen mit dem neuen Tarif sondern eben nur zeitnah durchgeführt werden sollen, können Sie auch im nächsten Monat den Download durchführen. Dann werden eben ab April alle Ab-rechnungen mit dem neuen Tarif gerechnet.

Nach dem Update werden mit der Lohnabrechnung auch auto-matisch die zurückliegenden Monate ab Januar 2009 mit dem neu-en Lohnsteuertarif gerechnet. Diese automatische Lohnsteuer-Ausgleichsberechnung stellt die Lohnsteuertdifferenzen zwischen dem altem und neuen Tarif der zurückliegenden Monate ab Januar fest und schreibt diese Differenzen in die jeweils gerade zu buchende Lohnabrechnung z.B. im März oder April.

ACHTUNG:
Also: keinerlei Erfordernis, die zurückliegenden Monate ab Januar 2009 zu stornieren und neu zu buchen!
Die Lohnsteuer-Neuberechnung wird wie vorher beschrieben automatisch vorgenommen und in der laufenden Abrechnung dem AN gutgeschrieben!

Dieser Vorgang der automatischen Lohnsteuerausgleichsberechnung erfolgt einmalig (kein permanenter Lohnsteuerausgleich) in der ersten Abrechnung nach der Programmaktualisierung für diese gesetzliche Änderung des Lohnsteuertarifs.

Zum Schluss ein wichtiger Hinweis:
Lassen Sie sich auf keinen Fall von anders lautenden Veröffentlichungen wie z.B. vom Haufe-Verlag verunsichern. Es gibt bei jeder leider vom Gesetzgeber nicht bis ins letzte genau definierten und damit gummiartig auslegbaren Ausführungsbestimmung immer wieder "Gurus", die Panik machen, um damit auch ihre Veröffentlichungen zu rechtfertigen, die natürlich teuer erworben werden können. Mit Darstellungen wie vom Haufe-Verlag, die mehr Anwenderpflichten vorspiegeln als die gesetzlichen Anforderungen wirklich hergeben, werden die Anwender nur verunsichert. Gerne stellen wir interessierten Anwendern auch die Quellen der originalen Gesetze zur Verfügung.

Fazit:
Machen Sie ab dem 16.32009 ein Download. Danach übernimmt LohnFix automatisch und gesetzlich korrekt wie gewohnt alles weitere.

Rentenberater Winkha.us
Verfasst am 17.03.2009 um 14:48 Uhr
Hallo, daß jetzt die Steuern ab 1.1.2009 bereits zu buchen sind, finde ich Spitze. Meine Mitarbeiter werden jetzt die Konjunktur anheizen!!!
Nach der entsprechenden Pressemeldung hätten ja insbesondere Kleinbetriebe noch Zeit bis Dezember gehabt, aber nicht bei Lohnfix!!!
Leider hört man ja nichts davon, wie Großbetriebe die Lohnabrechnung gestalten müssen:

Die Pressemitteilung lautete wie folgt:
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Konjunkturpaket: Ab sofort mehr Netto für die Belegschaft     
16-03-2009

(Val) Das 2. Konjunkturpaket wurde Anfang März 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Damit müssen die Arbeitgeber die geringeren Lohnsteuertarife bereits bei der Märzabrechnung berücksichtigen und Arbeitnehmer erhalten netto mehr. Dies resultiert aus drei verschiedenen Entlastungsfaktoren:

1. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 auf 7.834 Euro. Das bringt einem ledigen Arbeitnehmer 80 Euro mehr im Jahr.
2. Der Eingangssteuersatz sinkt ab Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent, was einen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro rund 15 Euro im Monat entlastet.
3. Die Kurve bei der Einkommensteuer wird mit einer Korrektur der Steuertabelle abgeflacht, um die kalte Progression abzumildern.

Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro angehoben. Der Betrieb hat aber auch die Lohnabrechnungen für Januar und Februar zu korrigieren. Diese Verpflichtung wurde in das Gesetz aufgenommen, damit der ermäßigte Steuertarif beim Arbeitnehmer zeitnah ankommt. Daher müssen Arbeitgeber die bereits erledigten Lohnabrechnungen für Januar und Februar bei der März-Lohnzahlung korrigieren. Das hat immer dann zu erfolgen, wenn dies für sie wirtschaftlich zumutbar ist. Davon geht der Fiskus aus, wenn der Betrieb maschinelle Lohnabrechnungen durchführt und die Software eine rückwirkende Neuberechnung vorsieht und ermöglicht. Dabei kann der Arbeitgeber die Erstattung aufgrund der Korrektur mit dem Märzgehalt oder anschließend zeitnah als gesondert ausbezahlen. Dabei können die Software-Anbieter nicht mauern, denn das Bundesfinanzministerium hatte die neuen Rechenschritte für die Lohnsteuer bereits am 4. März 2009 veröffentlicht. Ein Programm-Update wird den Arbeitgebern also in den nächsten Tagen zugehen.

Kleine und mittelständische Arbeitgeber, deren Lohnprogramm keine Neuberechnung haben, sind von der gesetzlichen Pflicht zur rückwirkenden Änderung ausgenommen. Das soll bei ihnen nicht zur unnötigen Kostenbelastung führen. Freiwillig dürfen sie natürlich ihrer Belegschaft etwas Gutes tun. Alternativ können die Betriebe aus ökonomischen Gründen auch zuwarten und die Erstattung in einem Rutsch mit dem internen Lohnsteuer-Jahresausgleich vornehmen. Dann gibt es auf einen Schlag und passend zur Weihnachtszeit mehr Geld. Als letzte Möglichkeit bleibt dem Angestellten immer noch, die Steuererstattung über seine anschließende persönliche Einkommensteuererklärung für 2009 zu erhalten. Diese Option haben ohnehin nur Arbeitnehmer, die bereits bis Ende Februar aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.
Christiane Nettler
Verfasst am 17.03.2009 um 17:49 Uhr

Hallo,

bin schwer beeindruckt von dem Lohnfix-Service!!!!! Danke!

Und als Zusatz: Ich hätte sonst KEINE Korrekturabrechnungen für Jan+Feb gemacht. Was der Gesetzgeber hier den Arbeitgebern mal eben wieder aufdrückt, ist schon eine Zumutung. Ich hätte das sonst am Jahresende mit dem internen Lohnsteuerausgleich abgehandelt.

MfG Christiane Nettler

Christiane Nettler
Verfasst am 18.03.2009 um 09:52 Uhr

...kleiner Nachsatz:

Ich konnte es mir nicht verkneifen, mal ins Lexware-Forum zu schielen. \ Dort ist man immer noch damit beschäftigt, die Jahresupdate-Fehler zu beheben......Die Konjunkturpaket-Änderungen sollen kommen - im Mai! Als Lexware User hätte ich Angst.....

MfG

Christiane Nettler

L.Berner
Verfasst am 19.03.2009 um 17:31 Uhr
Christiane Nettler hat folgendes geschrieben:

...kleiner Nachsatz:

Ich konnte es mir nicht verkneifen, mal ins Lexware-Forum zu schielen. \ Dort ist man immer noch damit beschäftigt, die Jahresupdate-Fehler zu beheben......Die Konjunkturpaket-Änderungen sollen kommen - im Mai! Als Lexware User hätte ich Angst.....

MfG

Christiane Nettler


he he he   das erinnert mich irgend wie an den Jahreswechsel  2005/2006,, was für ein Desaster !!!

Was können wir doch froh sein dass wir hier gelandet sind.

LG L.Berner
Eric
Verfasst am 30.03.2009 um 13:12 Uhr
Hallöchen,

hatte vor kurzem eine ehemalige kollegin besucht die leider probleme mit l.xw.re hatte und da habe ich versucht zu helfen und konnte wie bei mir damals nur die hände über dem kopf zusammen schlagen. die scheinen von jahr zu jahr mehr probleme anzuhäufen aber eins viel mir auf, die optik des programms scheint denen mehr am herzen zu liegen als das programm selbst. sieht schon schick aus....aber was bringt das???? die datenmassen eines updates schießen hier auch den vogel ab. hmmm naja ich habe der kollegin erstmal nahe gelegt zu wechseln und ihr auch die angst der neuanlage genommen :-).

ihr problem konnte ich natürlich nicht lösen. war witzig: bei einer neuanlage eines arbeitnehmers im februar 2009 hat das programm im februar eine nettolohnkorrektur gemacht (auszahlung € 0) und dieses nettogehalt dann in einer korrekturabrechnung im januar 2009 gebucht.....ähhhhhhhh??? diesen fehler hatten auch andere user jedoch blieben anfragen im forum unbeantwortet bzw wurde auf das nächste update verwiesen...hahaha

genug jetzt.

ich bin sooooo froh das es lohnfix gibt und hoffe das team macht immer weiter so.

1000 dank

eric
Christiane Nettler
Verfasst am 31.03.2009 um 09:44 Uhr

Moin Eric!

Diese sinnlosen Zwangskorrekturberechnungen kommen mir bekannt vor - sowas gabs auch Anno 2006.  :-)

Es tauchten dort immer wieder Programm-Fehler auf, von denen man nicht mal ahnte, dass sie möglich sind.....Man kann nur jedem raten, umzusteigen.

MfG Christiane Nettler