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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: Geringfügig 109

10898 mal gelesen   10898 mal gelesen
Schneider
Verfasst am 23.06.2009 um 21:34 Uhr
Hi, neuen Mitarbeiter mit Schlüssel 1111 und Steuerklasse 4 angelegt für Beschäftigung in Gleitzone.
Lohnfix meldet "Personengruppe 109= geringfügig beschäftigt; Schalter geringfügig jedoch nicht aktiviert." - aber wo finde ich einen solchen Schalter? Was bedeutet die Meldung? Habe auch mal auf 6500 gewechselt - das half nichts.
Eingaben ansonsten: Tarif A, KK=BKN

Danke.
.zaeng
Susi Heid
Verfasst am 24.06.2009 um 09:02 Uhr

Sie müssen die Gleitzone oben eingeben 400,01-800,00 und nicht geringfügig Beschäftigter.

SV-Schlüssel 1111 + Krankenkasse des Mitarbeiters (nicht die Knappschaft) + Personengruppe 101, da derjenige ja auf Steuerklasse 4 angemeldet ist!

Liebe Grüße

Susi Heid

LohnFixTeam Helmut Bitter
Verfasst am 24.06.2009 um 09:08 Uhr

Hallo,

1.

"Beschäftigung in Gleitone" entspricht einem normalen AN, nur dass der AN beim Lohn zwischen  400,01 bis 800,- weniger (gemildert) SV-Beiträge bezahlt, damit dieser AN gegenüber einem "geringf. Beschäftigten" bis 400,- Lohn  nicht schlechter gestellt ist. Also muss hier der Beitragsgruppen-Schlüsel auf BGS = 1111 (wie Sie es richtig eingestellt haben) und der Personengruppen-Schlüssel auf PGS = 101 gestellt werden -- alles auf Lasche "Steuer, SV-Daten".

2.

Nur für "geringf. Beschäftigte" gilt der PGS = 109 und BGS = 6500 und die in LohnFix fest hinterlegte Krankenkasse mit dem Kurzzeichen = "BKN"  die "MiniJobzentrale" für die Berechnung der pauschalen SV-Beiträge.

3.

Also müssen Sie einstellen:   BGS = 1111 --- PGS = 101 --- und eine Krankenkasse, bei der der AN krankenversichert ist. Unbedingt  müssen Sie auch von Ihrem AN eine Sozialversicherungsnummer eingeben!

Sie sollten für einen AN nicht verschieden Schlüsselungen beliebig kombinieren.  Verschiedene AN wie "Normal Beschäftigte" bzw. "Gleitzonen"-AN werden in den Schlüsselungen BGS, PGS und Krankenkassen gegenüber einem "Geringf. Beschäftigten" sehr unterschiedlich geschlüsselt.  Dabei wird auch noch beim Tätigkeitsschlüssel "Stellung im Beruf" eine andere Schlüsselung verlangt.  Bei der Lohnabrechnung sagt Ihnen das Programm durch eine Plausibilitäts-Prüfung wie auch in Ihrem Fall exakt in einem Fehler- und Hinweis-Fenster die nicht buchbaren Einstellungen.

mfg

Helmut Bitter

Schneider
Verfasst am 24.06.2009 um 09:26 Uhr
Schnelle Hilfe, herzlichen Dank. Â