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1872 mal gelesen |
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Silvi |
Verfasst am
08.07.2009 um 15:08 Uhr
Hallo,
viell. kann mir hier jemand weiterhelfen.
Habe eine Abrechnung erhalten, die mich stutzig macht (war 2,5 Tage Praktikum).
Als Brutto steht 146,52 EUR und davon werden dann 35,46 abgezogen (Steuerklasse V)? Jeder Brutto-Netto-Rechner spuckt mir bei Steuerklasse V immer 9,75 EUR Lohnsteuer aus.
Kann mir jemand den Hintergrund erläutern? Danke i. v.
Grüssle Silvi
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Rentenberater Winkha.us |
Verfasst am
08.07.2009 um 18:52 Uhr
Hallo, das Programm bringt die 2,5 Tage zunächst auf einen vollen Monat und rechnet dann die Steuer, um dann diese wieder auf 2,5 Tage zu berechnen.
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Silvi |
Verfasst am
08.07.2009 um 19:08 Uhr
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hab´s zwar vom Rechnerischen her nachvollziehen können, aber wenn ich nur 2,5 Tage arbeite, kann doch keine Steuer für 30 Tage bezahlen müssen. Das ist doch Beschiss.
Gibt´s keine Möglichkeit, die Abrechnung zu korrigieren?
VG Silvi
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Rentenberater Winkha.us |
Verfasst am
08.07.2009 um 20:58 Uhr
Hallo, für 30 Tage wären es bei hochgerechneten 1758 EUR dann ca. 457 EUR, danach sind die 35,46 EUR für 2,5 Tage schon in Ordnung.
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Silvi |
Verfasst am
08.07.2009 um 22:53 Uhr
Hallo noch mal,
danke für die Antwort.
Jetzt habe ich ne Erklärung, auch wenn´s mir net so gefällt, ist aber nachvollziehbar.
VG
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
09.07.2009 um 10:30 Uhr
Hallo, es ist eine häufige Frage, daher HInweis: die Regelung resultiert aus § 38a EStG, Höhe der Lohnsteuer:
"Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt." Bei Teilzeiträumen wie hier 2.5 Tage ist hochzurechnen und wieder zurück, wie oben schon beschrieben, oder die Tagestabelle zu nehmen und mit 3 zu mulitplizieren. Im Brutto-Netto-Rechner wäre praktischerweise als Zeitraum X-Tage eingebbar (aber das mag fehlen; Sie können daher zugreifen auf die Lohn-Schnellauskunft unter "Werkzeuge"). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass davor und danach andere Beschäftigungen bestehen. Ansonsten bleibt die Einkommensteuererklärung, in der die Steuer neu berechnet und ggfs. erstattet wird. Dieses Erstattungsverfahren ist von der Berechnung her okay (leider mit zuviel Papierkram befrachtet). Die SV kennt das nicht und macht dafür die absonderlichsten Klimmzüge, um eine Berechnung der SV-Beiträge auf Jahresbasis doch irgendwie hinzubekommen: Stichwort hier sind die Einmalzahlungen aus kumulierten Werten statt Monatswerten, und die Märzklausel. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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