Verfasst am
25.08.2009 um 13:40 Uhr
Hallo Herr Seitz,
Storno könnte ein Weg sein, aber aus dem Grund der Geringfügigkeit des Betrages nicht zu empfehlen und aus dem Grund der Änderung des LSt-Tarifs außerdem für Jan/Feb 09 so nicht durchführbar.  Hinweis: Bei der nächsten Einmalzahlung wird die Steuer aus dem einzugebenden voraussichtlichem Jahresbrutto berechnet. Damit löst sich die Frage durch diese Neuberechnung ohnehin auf (und bei der Einkommensteuererklärung, in die die Lohnsteuerbescheinigung einfließt wird es dann nochmal erneut berechnet). Zweimaliges Nachrechnen in den normalen Abläufen genügt. Mit freundlichen Grüßen
Helmut Bitter, LohnFix |