K. Hüter |
Verfasst am
14.01.2010 um 09:37 Uhr
Hallo, ich habe gerade meine Dezemberabrechnung durchgeschaut. Es wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich vergessen habe bei einem MA den Haken rauszunehmen, weil er eine Lohnsteuerklassenwechsel von I auf III hatte und somit die gezahlte Lohnsteuer über den Ausgleich wieder bekommt. Inwieweit bekommt man mit der Finanzverwaltung Probleme? Sollte ich eine Korrektur druchführen? Diese wäre ja aber nur im Januar sprich im neuen Jahr möglich, gibt es da irgendwelche Probeleme, wegen Jahresüberschneidungen? Danke im Voraus. MfG |
K. Hüter |
Verfasst am
14.01.2010 um 10:25 Uhr
Hallo, ich habe gerade beim Finanzamt angerufen. Grundsätlich ist ein Lohnsteuerjahresausgleich bei diesem Steuerklassenwechsel gesetzlich untersagt. Ich muss also eine Korrektur machen. Als Wunsch an das Lohnfixteam, vielleicht könnte man eine Meldung einbauen am Jahresende, dass zum Beispiel die Lohnsteuerklassen gewechselt wurden und somit kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden kann. Denn bei über 60 Mitarbeitern bei verschiedenen Mandanten ist es schwierig sich zu jedem Mitarbeiter die Besonderheiten zu merken. Das gleich gilt bei Unterbrechungen. MfG |