Verfasst am
25.08.2010 um 18:32 Uhr
Hallo, eine Frage zur Eingabe einer betrieblichen Altersversorgung: die Eingabemöglichkeit generell in den Lohnarten habe ich gefunden. Wo oder wie kann ich nun aber noch einen Arbeitgeberzuschuss eingeben?? Außerdem hatte der Versicherungsfachmann erklärt, dass die 42 EUR brutto, die einbehalten werden,  für die Arbeitnehmerin letztlich nur ca. 25 EUR weniger netto bedeuten. Wenn ich die Eingabe mache, werden aber 42 EUR vom Netto abgezogen. Auf welchem verständnistechnischen Schlauch stehe ich? Danke im Voraus Octavia Sauer, ASL Rhein-Neckar |