Stefan Scheel |
Verfasst am
03.09.2010 um 18:43 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Versuch, eine DEÜV-Meldung abzusetzen erhalten ich die Fehlermeldung "DBUV120 Grundstellung (Leerzeichen) im Feld GTST ist unzulässig. Im Personalstamm sieht es optisch aus so aus, als wenn hier ein Leerzeichen vorhanden ist. Da ich die Gefahrentarifstellen jedoch in den Firmenstammdaten (Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften) aus den vorhandenen Daten übernommen habe, kann ich mir diesen Fehlerhinweis nicht erklären. Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Stefan Scheel |