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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Kammerbeiträge jährlich?

2412 mal gelesen   2412 mal gelesen
HPVB
Verfasst am 28.12.2010 um 23:33 Uhr
Hallo zusammen, in Bremen kann der Kammerbeitrag auch gesammelt einmal pro Jahr gezahlt werden, wenn ein bestimmter Jahresbetrag unterschritten wird. Mit ca. 0,60 EUR monatich käme das für uns in Betracht. Wie setze ich das praktisch um? Jeden Monat eine Meldung an das Finanzamt über den Betrag und dann im Dezember alles überweisen? Oder muss/kann ich dafür etwas in Lohnfix einstellen? Danke und herzliche Grüße fp
Maike Voß
Verfasst am 29.12.2010 um 09:23 Uhr

Hallo,
anbei ein Auszug aus der LohnFix Hilfe.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix Team

 Lohnsteuerabzugsverfahren

  

Grundsätzlich ist die Lohnsteuer bei jeder Lohn-/Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen.

 

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus seinem Beschäftigungsverhältnis zufließen, d.h. also:  laufender Grundlohn, Zulagen, geldwerte Vorteile, einmalige Bezüge. Siehe dagegen auch: steuerfreie Einnahmen.

 

Der Arbeitgeber hat Aufzeichnungen zu führen und sechs Jahre lang aufzubewahren, aus denen für jeden Arbeitnehmer die folgenden Angaben ersichtlich sein müssen (‚Lohnkonto‘, § 41 Abs.1 EStG):

– persönliche Daten  (Name, Geburtstag, Anschrift, Steuerklasse, Religion)
– Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat und Finanzamt, in dessen Bezirk die Karte ausgestellt wurde
– Beginn und Ende der Beschäftigung
– Tag der Lohnzahlung
– Höhe des Arbeitslohns incl. aller Leistungen.

 

Meldungen

Die Höhe der Steuerabzüge  (und Kammerbeiträge) wird an das Finanzamt mit dem Formular ‚Lohnsteueranmeldung‘ (§41a EStG) gemeldet.  Wenn in einem Monat keine Lohnsteuer anfällt (z.B. weil nur PauschSteuer an die BKN zu zahlen war oder kein Arbeitnehmer beschäftigt wurde) ist eine sog. Nullmeldung abzugeben.

 

Nach Abschluss des Jahres ist jedem Arbeitnehmer eine Lohnsteuer-Bescheinigung auszustellen.


Leben ohne ‘Meldungen’? Etwas Vertrautes würde uns fehlen.

Fristen

Die Abgabe des Formulars Lohnsteuer-Anmeldung und die Zahlung an das Finanzamt erfolgt:

Fall 1: Vorjahreslohnsteuer beträgt insgesamt mehr als 3000 Euro: bis zum 10. des Folgemonats.
Fall 2: Vorjahreslohnsteuer liegt zwischen 800 und 3000 Euro: bis zum 10. nach jedem Quartalsende.
Fall 3: Vorjahreslohnsteuer liegt unter oder ist gleich 800 Euro: jährlich bis zum 10. Januar des Folgejahres.


Einstellung erfolgt in LohnFix --> Stammdaten --> Firmenverwaltung --> Finanzamt --> Zahlung der Lohnsteuer
HPVB
Verfasst am 29.12.2010 um 18:47 Uhr
Danke für den Hinweis. Manchmal weiß man nicht, wo man suchen muss ... Wenn ich bei Zahlung (!) "jährlich" angebe, wirkt sich das auch auf die Meldung (!) aus? Herzliche Grüße fp
Maike Voß
Verfasst am 30.12.2010 um 11:52 Uhr
Hallo, auf welche Meldungen soll sich die Einstellung auswirken? MfG Maike Voß LohnFix Team
HPVB
Verfasst am 30.12.2010 um 14:06 Uhr
Auf die Lohnsteueranmeldung (s.o.).
Grüße
fp
Ulrich Bohnen
Verfasst am 30.12.2010 um 14:30 Uhr

so isses. Mit dem ogen genannten Schalter in der Firmenverwaltung wird erreicht, dass die Lohnsteueranmeldung als Jahresformular bzw. Jahresmeldung aufgerufen wird. Darin ist der Kammerbeitrag bekanntlich enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

HPVB
Verfasst am 30.12.2010 um 14:41 Uhr
Danke!
Herzliche Grüße
fp