nadja ginster |
Verfasst am
09.06.2011 um 21:58 Uhr
Hallo, wir haben einen Mitarbeiter, der bis zum 5.6.2011 als kurzfristige Aushilfe, also sozialversicherungsfrei beschäftigt war. Aufgrund besonderer Umstände wurde das Arbeitsverhältnis verlängert. Der Mitarbeiter ist also ab dem 06.06.2011 sozialversicherungspflichtig. Wie muss ich das im Programm darstellen, damit die korrekten An- und Abmeldungen bei der minijobzentrale und bei der gewählten Krankenkasse erfolgen? Viele Grüsse Nadja Ginster |