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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Gefahrentarif Berufsgenossenschaft

5824 mal gelesen   5824 mal gelesen
Martin Holik
Verfasst am 23.01.2012 um 15:36 Uhr

Wenn ich die Abrechnungen buchen will, bekomme ich bei einigen Mitarbeitern die Meldung, das der Gefahrentarif der BG nicht mehr gültig sei. Ich soll in den Stammdaten der BG den neue Gefahrentarif raussuchen und dann die Buchung machen.
Der Gefahrentarif, den ich eingegeben habe, steht aber nach wie vor in der BG Liste (kaufmännischer Teil bei BG Fahrzeug). Ich werde die Fehlermeldung einfach nicht los. Kann mir jemand sagen, was da los ist? Fehlt mir da eine Info über das Programm?

Martin Holik 

Andrea Timmermann
Verfasst am 24.01.2012 um 10:42 Uhr
Hallo Herr Holik,
das gleiche Problem habe ich auch. An Lohnfix liegt es aber nicht:-)
Ich habe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (bei mir geht es um einen Elektriker) angerufen. Im Oktober haben die an die Mitglieder Informationen geschickt, welche neuen Gefahrtarifstellen ab 2012 gelten. Das Schreiben habe ich leider nicht weitergeleitet bekommen. Mein Mandant "sucht" es noch. Aber aufgrund der telefonischen Auskunft kann ich jetzt zumindest die Lohnabrechnung für Januar erstellen.
Erfolgreichen Tag noch,
Andrea Timmermann
Martin Holik
Verfasst am 24.01.2012 um 11:11 Uhr

Ja, dass es neue GF gibt wurde mir auch mitgeteilt. Die GF gehen ja aus dem Jahresmeldebogen hervor. Dass will ihc jetzt im Zusammenhang mit dem Janur mal prüfen.  Aber die "alten" stehen ja wohl noch im Lohnfix.
Wenn ich in Lohnfix eine GF eingebe, die dort bekannt ist, dann verstehe ich die Fehlermeldung nicht. LF. kann doch nicht prüfen, ob ich die richtigen Gefahrenklassen eingegeben habe? oder

MArtin Holik

Andrea Timmermann
Verfasst am 24.01.2012 um 11:24 Uhr
In der Lohnfix-Hilfe/Neues in dieser Version ist vermerkt, dass die Bau-BGs fusioniert haben und dass die Gültigkeit der Gefahrtarifstellen auf 2011 begrenzt ist. Ich vermute mal, dass man auf jeden Fall eine neue Gefahrtarifstelle einegeben muss, egal ob die alte noch in der Liste erscheint.
Ich bin froh über diese Fehlermeldung.... wer weiß, wann ich sonst von den neuen Gefahrtarifstellen erfahren hätte :-)
Andrea Timmermann
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 24.01.2012 um 11:30 Uhr

Hallo zusammen,

die Gefahrtarifstellen laufen teilweise aus. Der Gültigkeitszeitraum wird angezeigt in der UV-Stammdatenverwaltung hinter "Gefahrtarifstellen:      Gültig von  ....   bis ....  "
Bei der BG Fahrzeughaltung ist bei der GTS "510 kaufmännischer Teil"  vermerkt: gültig bis Dez. 2010. Um welche GTS handelt es sich?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Martin Holik
Verfasst am 24.01.2012 um 17:59 Uhr

Ja Herr Bohnen, unter anderem handelt es sich um die 510 bei der BG Fahrzeug, wodurch wird die 510 ersetzt oder braucht man die kaufmänischen Mitarbeiter zukünftig nicht mehr zu melden?

Ist das bei den anderen GF auch so?
Martin Holik

Ulrich Bohnen
Verfasst am 24.01.2012 um 20:00 Uhr

Hallo Herr Holik,
über das Auslaufen und die anzuwendende neue Gefahrtarifstelle zu informieren ist Bringschuld der BG Fahrzeughaltung. War das denn nicht geschehen oder die Information evtl. untergegangen?
Unsererseits liegt keine Information über die Überleitung in eine andere GTS vor und wir würden unsere Kompetenz überschreiten, hierzu Auskünfte / Empfehlungen zu geben. Entsprechend ist der Hinweis vor dem Buchen formuliert: 'Nähere Auskunft erteilt die BG'.
Daher die Bitte an Sie, Herr Holik, die entsprechende Information bei der BGF für Sie und die interessierten Mitleser im Forum einzuholen. 
Danke und mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Daniela Gier
Verfasst am 27.01.2012 um 18:18 Uhr
Hallo zusammen,
auch wir haben das Problem:
GTS 400 und 900 - Nach Rücksprache mit der BG Bau sind diese Nummern allerdings noch aktuell. Bei Lohnfix sind diese aber auch bei uns befristet bis 31.12.2011.
Bei der BG Bau sagte man uns, dass es um die BBNR-HV gehe, das diese sich geändert haben soll. Allerdings ist diese Nummer die Gleiche, die ich bisher auch hatte.

Ich weiß mir mittlerweile keinen Rat mehr.
Daniela Gier
Ulrich Bohnen
Verfasst am 27.01.2012 um 19:17 Uhr

Guten Tag Frau Gier,

die BG Bau Hannover mit der Betriebsnummer 29036720 hat fusioniert. Es gibt jetzt bundesweit nur noch eine BG Bau mit der Betriebsnummer 14066582. 

Ãœber den Vorgang sollte, wenn Sie Mitglied einer BG Bau sind, die BG Sie informiert haben. Wir können nur die Datei mit den Angaben zu den BGs und den Gefahrtarifstellen zur Verfügung stellen, wie sie vom Verband der Unfallversicherungen allen Softwareherstellern zur Verfügung gestellt wird. Dass in der neuen BG die Gefahrtarifstellen die gleiche Nummer haben, ist keine Regel, es gibt ja nicht nur die BG Bau. Bei Aktivierung einer neuen BG müssen die Gefahrtarifstellen neu aktiviert und jedem Mitarbeiter zugewiesen werden. Wenn dabei Schwierigkeiten auftreten, sollten Sie den Kundensupport anrufen ... dafür ist er da.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

PS Schade ist, dass die kleinste der Sozialversicherungen - die Unfallversicherung -, wenig oder ungenau informiert und besonders komplizierte Abläufe auslöst. Die komplizierten Abläufe liegen allerdings im Meldeverfahren, nicht in der oben beschriebenen Aktivierung einer neuen BG Bau.

Daniela Gier
Verfasst am 27.01.2012 um 20:13 Uhr
Hallo Herr Bohnen,

danke für die schnelle Antwort. Werde das mal "weitergeben".

Grüße und ein angenehmes Wochenende
Daniela Gier
Martin Holik
Verfasst am 02.02.2012 um 14:11 Uhr

Also, ein Anruf bei der BG hat ergeben, dass die BG`s einige Gefahrentarífe geschlossen haben. Diese Gefahrentrife wurden anderen Tarifgruppen zugeordnet. So zum Beispiel bei BG Verkehr ist die GF 510 (kaufmännischer Teil) auf die 515 (Postdienst und Logistik). Welche GF entfallen sind und wo sie neu hingebracht wurden, kann man durch erfragen bei der BG erfahren. Auf den Jahremeldungen für 2011 fehlen die "alten" GF bereits und wurden durch die neuen ersetzt. Ein Anschreiben aus dem hervorgeht, weshalb man plötzlich keine "kaufmannäischen Mitarbeiter" mehr hat dafür aber eine Meldung für Postdienst und Logistik abgeben soll, gibt es nicht. Da muss man schon Hellseher sein oder die Zeitschrift, die die BG versendet genau gelesen haben. Dort soll das Thema im vergangegen Jahr ausführlich besprochen worden sein(?).Das hilft mit jedoch nicht. Die Zeitschriften bleiben bei meinen Mandanten.

Soweit meine Erkundigungen die sich auf ein Gespräch mit der BG Verkehr beziehen.

Martin Holik