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Christiane Nettler |
Verfasst am
27.04.2012 um 16:05 Uhr
Hallo Herr Bohnen, vielen Dank für die Informationen unter der Rubrik "Neuigkeiten". Sie legen sich ja wieder mal richtig ins Zeug für uns! Unterschreibe ich alles!  Einen Aspekt möchte ich ich allerdings zu Punkt 4 hinzufügen. Ich habe die Grundsätze nicht gelesen, vielleicht ist mein Einwand hinfällig, aber ich plädiere dafür, die Zwangsversicherung für Betriebe unter 30 MA abzuschaffen. Da einer unserer Betriebe in diesem Bereich ist, wählen wir gern den niedrigsten Umlagesatz, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. (Wir zahlen bei der Umlagepflicht nämlich immer drauf!!!) Wir sind also froh, wenigstens dort noch wählen zu können. Ein wunderschönes verlängertes Wochenende wünsche ich! Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
27.04.2012 um 17:34 Uhr
Danke. Hintergrund ist, dass neue Anforderungen jetzt mehr von den Softwareherstellern zu tragen sind als von den Arbeitgebern. Die Umsetzung neuer Anforderungen dürfte dadurch leichter geworden sein, weil die Lohn-Softwarehersteller nicht über eine wahrnehmbare Interessenvertretung verfügen (das sollte normalerweise auch nicht erforderlich sein). Innerhalb von LohnFix sollen Arbeitgeber informiert werden und sich äußern können.
Zu den Punkten: Umlage U1 ja oder nein? Persönlich hätte ich keinen Einwand, wenn die Umlage U1 entfiele. Es wird aber Betriebe geben (?), die auf der Umlage und der Erstattung von fortgezahltem Lohn für Krankheit bis sechs Wochen bestehen. Da Härtefälle die Richtung für alle bestimmen, wird die Umlage Bestand haben. Zweitens dürfte für die Beibehaltung angeführt werden, dass die Einstellung von leicht krank werdenden Personen mit der Umlage etwas erleichtert wird.
Wahl des niedrigen Beitragssatzes: Ihr Betrieb ist ein 'gutes' Risiko (es werden vermutlich vorwiegend junge Mitarbeiter beschäftigt). Wenn aber eine Versicherung, dann lebt diese davon, dass gute und schlechte Risiken gemischt werden. Die Aufteilung in Erstattungsklassen hebt die Mischung z.T. wieder auf. Entweder gar keine Umlage oder volle Anwendung des Versicherungsprinzips mit gleichem Satz für alle Betriebe wie bei der Umlage U2.
Freundliche Grüße von Ulrich Bohnen
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Christiane Nettler |
Verfasst am
27.04.2012 um 21:41 Uhr
Nochmal Hallo!
Die gleichen Versicherungsprinzipien für alle gelten ja nicht - Betriebe über 30 MA haben die Wahlfreiheit. Hier werden also nur die Betriebe U1 wählen, die einen hohen Krankenstand befürchten. Hinsichtlich der Risikomischung gibt es ja nicht umsonst die Versicherungsmathematiker, die so etwas berechnen und die Sätze entsprechend anpassen. Eine Versicherung ist letztendlich nichts anderes als eine Wette, dass ein mögliches Ereignis eintritt. (Bloss wir wissen - unser Betrieb gewinnt nie) :-(
Ich kenne noch ein anderes gern angeführtes Argument zur Zwangsumlage: So will man vermeiden, dass Kleinbetriebe wegen kranker MA Pleite gehen....nun ja, wer's glaubt...
AusdemWochenendegrüssend
Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
30.04.2012 um 13:36 Uhr
Hinweise zum 6-Punkte-Plan 'Bürokratie-Reduzieren-beim-Erstattungsantrag' http://www.lohnfix.de/Detailseite-der-Neuigkeiten.13+M53400afc658.0.html
- Dort hatte ich einen der offiziellen U1-Erstattungssätze, im Beispiel 40%, genannt. Diese offiziellen Sätze geben die Erstattung 'zu gut' wieder, weil sich der Erstattungssatz ohne die AG-Beiträge zur Sozialversicherung errechnet. Letzteres sind gut 23% des Bruttolohns (KV, RV, AV, PV sowie: U1 & U2, Insolvenzgeldumlage, Unfallversicherung). Bei 40% Erstattungssatz werden also nur 32 % des tatsächlich fortgezahlten Bruttolohns erstattet. Man kommt somit in einen Bereich, in dem es sich lohnt der Frage nachzugehen, wie hoch die umverteilten Mittel im Vergleich zu den Verwaltungskosten des Verfahrens sind. - Die Teilnahme an der U1-Umlage ist für Betriebe bis 30 Beschäftigte verpflichtend, bei mehr Beschäftigten ist die Teilnahme ausgeschlossen. MfG Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
03.05.2012 um 14:23 Uhr
Hallo Herr Bohnen, entschuldigung, ich verbreite ja wieder einen Stuss..... bis 30 Beschäftigte verpflichtend, bei mehr Beschäftigten ist die Teilnahme ausgeschlossen Richtig! Die Änderungen sind spurlos an mir vorbeigezogen.... Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler |
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