Verfasst am
08.04.2013 um 16:29 Uhr
Die Steuer- und SV-Freiheit gilt immer für den gesamten Betrag eines Direktversicherungs-Vertrags (hier 115 Euro), unabhängig von der Frage, wie sich AG und AN eine Aufteilung vorstellen.
Sie geben mit der Lohnart Zulage zunächst die 40 Euro ein, die der AG aus Anlass des DV-Vertrages dem AN zukommen lässt (ein Kommentar hilft natürlich, den Anlass der Zulage zu verstehen). Anschließend geben Sie unter Lohnart Direktversicherung den Betrag der DV ein (115 Euro), finanziert aus laufenden Bezügen, die soeben um 40 Euro erhöht wurden.
Ergebnis: a) 115 Euro DV-Beitrag sind steuer- und SV-frei. b) Das Steuer- und SV-Brutto sinkt um 75 Euro gegenüber der Situation ohne DV und Erhöhung der Bezüge (40 Euro Erhöhung der Bezüge minus 115 Euro steuer- und SV-frei). c) Der Betrag wird automatisch vom Nettoverdienst einbehalten, weil er vom AG auf das Konto der Direktversicherung eingezahlt wird statt auf das Bankkonto des AN.
So können Sie es momentan eingeben, es ist nicht schwierig.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |