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Klaus-Joachim Peschke |
Verfasst am
01.10.2003 um 11:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Fällen, in denen nur ein Teilarbeitsentgelt gezahlt wird (z.B. wegen Ablaufs der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats) ist - ausgehend von der monatlichen beitragspflichtigen Einnahme - die anteilige beitragspflichtige Einnahme zu berechnen. Hierfür ist zunächst ausgehend vom anteiligen Arbeitentgelt das monatliche Arbeitsentgelt zu berechnen, welches in diesen Fällen der monatlichen beitragspflichtigen Einnahme entspricht. Hierzu folgendes Beispiel:
Mtl. Arbeitsentgelt = 600,00 EUR
Beendigung der Beschäftigung am 12.06.2003
Juniarbeitsentgelt = 240,00 EUR
mtl. beitragspflichtige Einnahme = 1,4005 x 600,00-320,40 = 519,90 EuR
anteilige beitragspflichtige Einnahme
vom 01.06.-12.06.2003 = 519,90 x 12:30 = 207,96 EUR
Ich vermag nicht zu erkennen, wie das Programm derartige Fälle berechnet. Sollte eine Bearbeitung deratiger Fälle durch das Programm möglich sein, teilen Sie mir bitte mit, welche Eingaben ich vornehmen muß.
Vielen Dank |
Entwicklung |
Verfasst am
22.12.2003 um 02:07 Uhr
Hallo zum Niedriglohnbereich,
Wenn Sie ein Update im Sommer gemacht hatten, dann finden Sie auf der Karte Urlaub die SV-Tage angegeben. Bei Austritt am 12. werden entsprechend 12 SV-Tage gerechnet und bei einem Lohn von 240 € kommt genau die von Ihnen ebenfalls berechnete beitragspflichtige Einnnahme von 207,96 € heraus (=SV-Brutto).
Freundliche Grüße
Entwicklung
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