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Themen: 82

Thema: Beitragsbemessungsgrenze

2335 mal gelesen   2335 mal gelesen
buero
Verfasst am 11.11.2004 um 12:08 Uhr
Bei derÜberschreitung der Einkommensgrenze in einem Einzelmonat (November!) begrenzt das Programm die Beiträge zur Rentenversicherung und ALV, obwohl die Grenze des Jahreseinkommens nicht überschritten wird. Nach Auskunft der AOK müßte in diesem Fall aber mehr abgeführt werden als die angegebenen 502,13 / 167,38 euro.
Ist die Information falsch oder müßte das korrigiert werden?
Entwicklung
Verfasst am 13.11.2004 um 18:41 Uhr
Da liegt die AOK aber wirklich schief. Bei der monatlichen RV/AV-Beitragsbemessungsgrenze von Euro 5.150 ergeben sich genau die von Ihnen genannten Beiträge.

Nur bei einer Einmalzahlung sind die kumulierten Beiträge mit der kumulierten Bemessungsgrenze zu vergleichen und daraus kann sich ein höherer Wert in der Summe ergeben. Für die übliche monatl. Abrechnung sind die Beiträge von € 502,13 und 167,38 die Max-Werte!

Freundliche Grüße
LohnFix-Entwicklung