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Themen: 82

Thema: Neuerungen bei BKN

2484 mal gelesen   2484 mal gelesen
Klaus Rieger
Verfasst am 09.01.2005 um 16:58 Uhr
Laut einem Schreiben der BKN gibt es ab 01.01.2005 einige Neuerungen. (z.B. "...wird die rentenversicherungsrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten entfallen...";"...Statuskennzeichen - Belegart13 - Ehegatte des Arbeitgebers - KZ=1..."

Sind diese Änderungen noch nicht rechtskräftig, weil ich sie in dem Programm noch nicht "entdecken" kann?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rieger
Rentenberater Winkhaus
Verfasst am 09.01.2005 um 20:23 Uhr
Die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten
ist natürlich im Programm enthalten.
Da das zusätzlich geforderte Statuskennzeichen nur bei erstmaliger Einstellung von Ehegatten gilt, ist es wohl nicht so wichtig. Wieviel Ehefrauen/Männer werden ab 1.1.2005 erstmals angestellt?
LohnFix
Verfasst am 10.01.2005 um 10:01 Uhr
Hallo Herr Rieger,
neue Meldeformulare erhalten Sie noch bei keiner Kasse. Vom Hören-Sagen erfahren wir, dass das Feld 'beamtenähnliche Versorgung' durch ein Feld 'Ehegatte/ Lebensgefährte' ersetzt werden soll.
Anmerkung: das alte Feld, das vor einem Jahr eingeführt wurde, scheint nicht wichtig gewesen zu sein, aber Dateninhalt und -umfang sind ein anderes Thema, auf das ich nicht ungefragt eingehen will . . .

Grundsätzlich bleibt das SV-Meldeformular 'Belegart 12' weiter gültig. Die Lesescanner der Kassen erkennen eben genau an diesem Feld 'Belegart' oben links, welches Formular vom Betrieb eingesetzt wird. Stellen Sie sich vor, ein Betrieb hat noch einen Stapel Meldeformulare, den sie aufbrauchen. Das ist so üblich und die SV liest eben das jeweils verwendete Formular des Typs 'Belegart XY' ein.

Ergebnis: Alles im grünen Bereich, wie auch Herr Winkhaus feststellte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Seyfried Informatik